Eigenanteil je nach Absicherung
Wie viel von einer Zahnersatz-Behandlung übrig bleibt — abhängig von Bonusheft und Zusatzschutz.
| Absicherung | Niveau | Eigenanteil |
|---|---|---|
| Nur GKV (Regelversorgung) | Festzuschuss ~60 % | hoher Eigenanteil |
| GKV + Bonusheft 10 Jahre | Festzuschuss ~75 % | mittlerer Eigenanteil |
| GKV + Zusatz 70–80 % | Erstattung 70–80 % | kleiner Eigenanteil |
| GKV + Zusatz 90–100 % | Erstattung 90–100 % | sehr kleiner Eigenanteil |
Je höher Bonusheft-Status und Zusatz-Erstattung, desto kleiner der Eigenanteil. Den größten Sprung bringt die Zahnzusatzversicherung selbst. Quelle: §55 SGB V; Tarifbedingungen.
Rechenbeispiel — Implantat 3.000 €
So setzt sich der Eigenanteil mit einem 90-%-Zahnzusatztarif zusammen.
Worked Example — Zahnersatz 3.000 €, Tarif 90 %
GKV-Festzuschuss 600 €, Zusatzversicherung erstattet bis 90 % der Gesamtkosten.
| Position | Erläuterung | Betrag |
|---|---|---|
| Gesamtkosten | Implantat + Krone | 3.000 € |
| − GKV-Festzuschuss | ~60 % Regelversorgung | −600 € |
| Eigenanteil ohne Zusatz | nur GKV | 2.400 € |
| − Zusatz-Erstattung | 90 % von 3.000 € − 600 € | −2.100 € |
| Eigenanteil mit Zusatz | verbleibend | 300 € |
Aus 2.400 € Eigenanteil werden rund 300 € — eine Ersparnis von etwa 2.100 €. Voraussetzung: Tarif vor Behandlung abgeschlossen, Zahnstaffel/Wartezeit erfüllt. Quelle: eigene Beispielrechnung; Tarifbedingungen maßgeblich.
In sieben Schritten zum Eigenanteil
Vom Heil- und Kostenplan bis zum unabhängigen Tarifvergleich.
Gesamtkosten ermitteln
Heil- und Kostenplan des Zahnarztes: Was kostet die geplante Behandlung (Zahnersatz, Implantat) insgesamt?
GKV-Festzuschuss bestimmen
Die Kasse zahlt ~60 % der Regelversorgung (mit Bonusheft mehr). Der Betrag steht im Heil- und Kostenplan.
Erstattungsniveau des Tarifs
Welchen Prozentsatz der Gesamtkosten erstattet deine Zusatzversicherung (70 %, 85 %, 100 %)?
Eigenanteil berechnen
Der Rechner zieht GKV-Festzuschuss und Zusatzerstattung von den Gesamtkosten ab — übrig bleibt dein Eigenanteil.
Zahnstaffel prüfen
In den ersten Jahren ist die Erstattung gedeckelt. Bei frischem Vertrag die Summenbegrenzung beachten.
Früh abschließen
Vor Behandlungsbedarf und bei gesunden Zähnen abschließen — laufende/angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen.
Tarife unabhängig vergleichen
Erstattungshöhe, Zahnstaffel, Zahnerhalt und PZR vergleichen. Tests und unabhängige Beratung nutzen.
Zahnzusatztarife unterscheiden sich stark in Erstattungshöhe, Zahnstaffel und eingeschlossenen Leistungen. Ein Zahnzusatz-Vergleich zeigt passende Tarife nach Alter, gewünschter Erstattung und Leistungen für Zahnerhalt und PZR. Schließe früh ab — bei gesunden Zähnen und vor absehbarem Behandlungsbedarf. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.
Vier Konstellationen aus der Praxis
Guter Tarif, nur Festzuschuss, Zahnstaffel und weitere Zusatzbausteine.
Konstellation A · Zahnersatz, guter Tarif
Implantat · 90 % Erstattung
3.000 € Behandlung · Eigenanteil von 2.400 € auf 300 €
Sachverhalt. Bei einer Zahnersatz-Behandlung von 3.000 € zahlt die GKV einen Festzuschuss von rund 600 €. Eine Zahnzusatzversicherung mit 90 % Erstattung übernimmt einen großen Teil des Rests.
Bewertung. die Zusatzversicherung schließt fast die ganze Lücke
Ergebnis. Ohne Zusatzversicherung bliebe ein Eigenanteil von 2.400 € (3.000 € − 600 € GKV). Mit einem 90-%-Tarif erstattet die Zusatzversicherung die Differenz bis 90 % der Gesamtkosten (2.700 €) abzüglich des Festzuschusses — also rund 2.100 €. Es bleibt ein Eigenanteil von etwa 300 €. Voraussetzung: der Tarif war vor Behandlungsbeginn abgeschlossen und die Zahnstaffel/Wartezeit ist erfüllt.
Konstellation B · Nur Festzuschuss
ohne Zusatzversicherung
Regelversorgung · 60 % zahlt die Kasse, den Rest du
Sachverhalt. Wer keine Zahnzusatzversicherung hat, erhält von der GKV nur den befundbezogenen Festzuschuss in Höhe von rund 60 % der Regelversorgung.
Bewertung. beim Zahnersatz trägt die GKV nur einen Sockel
Ergebnis. Die GKV zahlt beim Zahnersatz nicht die tatsächlichen Kosten, sondern einen festen Zuschuss von ca. 60 % der günstigen Regelversorgung (mit lückenlosem Bonusheft 70–75 %). Hochwertiger Zahnersatz (Implantate, Keramik) liegt oft weit über der Regelversorgung — die gesamte Differenz trägt man selbst. Genau diese Lücke schließt eine Zahnzusatzversicherung.
Konstellation C · Zahnstaffel & Wartezeit
Leistungsbegrenzung Anfangsjahre
Frisch abgeschlossen · Erstattung in den ersten Jahren gedeckelt
Sachverhalt. Viele Zahnzusatztarife begrenzen in den ersten 3–5 Jahren die maximale Erstattungssumme (Zahnstaffel) und haben teils Wartezeiten.
Bewertung. früh abschließen, bevor der Bedarf da ist
Ergebnis. Die Zahnstaffel begrenzt die Erstattung in den Anfangsjahren (z. B. max. 1.000 € im 1. Jahr, 2.000 € in den ersten 2 Jahren). Wer erst bei akutem Behandlungsbedarf abschließt, profitiert kaum. Außerdem zahlen Tarife nicht für bereits angeratene oder laufende Behandlungen. Deshalb gilt: möglichst früh und in gesundem Zustand abschließen — dann greift der volle Schutz, wenn er gebraucht wird.
Konstellation D · Brille, Heilpraktiker & Co.
ambulante Zusatztarife
Mehr als nur Zähne · weitere Zusatzbausteine
Sachverhalt. Neben dem Zahnzusatz gibt es ambulante und stationäre Zusatztarife (Brille, Heilpraktiker, Chefarzt, Ein-/Zweibettzimmer).
Bewertung. Zusatzversicherungen schließen viele GKV-Lücken
Ergebnis. Die GKV deckt viele Leistungen nur eingeschränkt: Sehhilfen, Heilpraktiker, Auslandsreisekrankenschutz oder Komfort im Krankenhaus (Chefarzt, Einzelzimmer). Ambulante und stationäre Zusatztarife ergänzen das gezielt. Dieser Rechner fokussiert den Zahnersatz, weil dort die Lücke (und der Nutzen) am größten ist — die Logik (Gesamtkosten − GKV-Anteil = Lücke, die der Tarif anteilig schließt) gilt aber sinngemäß für alle Bausteine.
Worauf du beim Zahnzusatztarif achten solltest
Die wichtigsten Stellschrauben für den richtigen Tarif.
Muss der Tarif können
- + hohe Erstattung beim Zahnersatz (80–100 %)
- + Erstattung rechnet von den Gesamtkosten
- + Implantate eingeschlossen
- + Leistungen für Zahnerhalt (Füllungen, Wurzel)
- + moderate Zahnstaffel
Faustregel
Je höher die Erstattung und je kürzer die Staffel, desto besser bei großem Behandlungsbedarf.
Schön zu haben
- + professionelle Zahnreinigung (PZR)
- + keine Wartezeit
- + kieferorthopädische Leistungen
- + keine Gesundheitsfragen (eingeschränkt)
- − laufende/angeratene Behandlung ausgeschlossen
Wichtig
Früh abschließen — was bei Vertragsschluss schon angeraten war, zahlt kein Tarif.
Update-Log 2026
Entwicklungen bei Festzuschuss, Tarifen und Zahnersatzkosten.
Festzuschuss-System unverändert
Beim Zahnersatz gilt weiter das befundbezogene Festzuschuss-System (~60 % Regelversorgung, mit Bonusheft 70/75 %). Die Lücke zur hochwertigen Versorgung bleibt groß.
Mehr Tarife ohne Wartezeit
Der Markt bietet zunehmend Zahnzusatztarife ohne Wartezeit (Zahnstaffel bleibt). Der Wettbewerb verbessert die Leistungen für Zahnerhalt und PZR.
Steigende Zahnersatzkosten
Material- und Laborkosten sind gestiegen. Dadurch wächst die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und GKV-Festzuschuss — der Nutzen einer Zusatzversicherung nimmt zu.
PZR als Standardbaustein
Immer mehr Tarife erstatten die professionelle Zahnreinigung (PZR) ein- bis zweimal jährlich, was den laufenden Nutzen über den Zahnersatz hinaus erhöht.
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
9 Antworten zu Festzuschuss, Erstattung, Zahnstaffel und Tarifwahl.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die GKV zahlt beim Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss in Höhe von rund 60 % der Kosten der sogenannten Regelversorgung (der einfachen, ausreichenden Standardlösung). Mit einem lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss nach 5 Jahren auf 70 % und nach 10 Jahren auf 75 %. Den Rest — und alles, was über die Regelversorgung hinausgeht (Implantate, hochwertige Kronen) — trägt man selbst.
Wie funktioniert die Erstattung der Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung erstattet einen Prozentsatz der Gesamtkosten (z. B. 70 %, 85 % oder 100 % inkl. des GKV-Anteils), abzüglich des bereits gezahlten Festzuschusses. Beispiel: Kosten 3.000 €, GKV zahlt 600 €, Tarif erstattet 90 % = 2.700 €. Die Zusatzversicherung zahlt die Differenz 2.700 − 600 = 2.100 €. Es bleibt ein Eigenanteil von 300 €. Der genaue Mechanismus steht in den Tarifbedingungen.
Was ist eine Zahnstaffel?
Die Zahnstaffel (auch Summenbegrenzung) begrenzt die maximale Erstattung in den ersten Versicherungsjahren — typisch z. B. 1.000 € im ersten Jahr, kumuliert 2.000 € in den ersten zwei und 3.000 € in den ersten drei Jahren. Sie soll verhindern, dass jemand eine teure Behandlung sofort nach Abschluss abrechnet. Nach Ablauf der Staffel (meist 3–5 Jahre) gilt die volle Erstattung. Deshalb lohnt sich ein früher Abschluss.
Gibt es Wartezeiten?
Viele, aber nicht alle Zahnzusatztarife haben eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten, in der noch keine Leistung erbracht wird (für Unfälle oft entfällt sie). Einige moderne Tarife verzichten ganz auf Wartezeiten, behalten aber die Zahnstaffel. Wichtig in jedem Fall: Behandlungen, die bei Abschluss bereits angeraten, begonnen oder absehbar waren, sind generell ausgeschlossen.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
In den meisten Fällen ja — vor allem bei Zahnersatz. Der GKV-Festzuschuss deckt nur einen kleinen Teil hochwertiger Versorgung. Ein guter Tarif kostet je nach Alter und Leistung etwa 10–35 € im Monat und erstattet bei der ersten größeren Behandlung oft ein Vielfaches der eingezahlten Beiträge. Entscheidend ist: früh abschließen (bei gesunden Zähnen) und auf Erstattungshöhe, Zahnstaffel und Leistungen für Zahnerhalt achten.
Worauf sollte ich beim Tarif achten?
Auf die Erstattungshöhe beim Zahnersatz (idealerweise 80–100 %), ob die Erstattung auf den GKV-Anteil aufstockt oder von den Gesamtkosten rechnet, die Zahnstaffel der ersten Jahre, Leistungen für Zahnerhalt (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung) und professionelle Zahnreinigung (PZR), sowie auf den Verzicht auf Gesundheitsprüfung bzw. die Annahmebedingungen. Unabhängige Tests (z. B. Stiftung Warentest) helfen bei der Auswahl.
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch ohne Bonusheft?
Ja, die Zahnzusatzversicherung ist unabhängig vom Bonusheft. Allerdings beeinflusst das Bonusheft den GKV-Festzuschuss: Ohne lückenlose Vorsorge bleibt es beim 60-%-Zuschuss, mit 5/10 Jahren steigt er auf 70/75 %. Da die Zusatzversicherung von den Gesamtkosten rechnet und den GKV-Anteil abzieht, profitierst du doppelt: höherer GKV-Zuschuss plus Zusatz-Erstattung verringern deinen Eigenanteil.
Werden Implantate erstattet?
Hochwertige Tarife erstatten auch Implantate — meist mit einer jährlichen Stückzahlbegrenzung. Da Implantate weit über der Regelversorgung liegen (oft 1.500–3.000 € pro Zahn) und die GKV nur den Festzuschuss für die Standardlösung zahlt, ist die Lücke hier besonders groß. Achte darauf, dass der Tarif Implantate ausdrücklich einschließt und die Erstattung sich auf die Gesamtkosten (nicht nur die Regelversorgung) bezieht.
Ist dieser Rechner verbindlich?
Nein. Der Rechner zeigt modellhaft, wie GKV-Festzuschuss und Zusatzerstattung den Eigenanteil senken. Die tatsächliche Erstattung richtet sich nach den konkreten Tarifbedingungen (Erstattungsstaffel, Zahnstaffel, Höchstgrenzen, eingeschlossene Leistungen) und dem genauen Heil- und Kostenplan. Für eine belastbare Einschätzung sind der konkrete Behandlungsplan und die Tarifbedingungen maßgeblich — keine Versicherungsberatung.
Schlüsselbegriffe zur Zahnzusatzversicherung
- Festzuschuss
- Fester GKV-Zuschuss beim Zahnersatz (~60 % der Regelversorgung), unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
- Regelversorgung
- Die einfache, medizinisch ausreichende Standardversorgung, auf die sich der GKV-Zuschuss bezieht.
- Bonusheft
- Nachweis jährlicher Vorsorge; erhöht den Festzuschuss nach 5/10 Jahren auf 70/75 %.
- Zahnstaffel
- Begrenzung der Erstattungssumme der Zusatzversicherung in den ersten Versicherungsjahren.
- Erstattungsniveau
- Prozentsatz der Gesamtkosten, den der Tarif erstattet (z. B. 70 %, 90 %, 100 %).
- Heil- und Kostenplan
- Dokument des Zahnarztes mit Befund, geplanter Versorgung, Gesamtkosten und GKV-Festzuschuss.
Quellen und Paragraphen
Gesetzestexte und Fachquellen zu Festzuschuss und Zahnersatz.
- § 55 SGB V · Festzuschuss Zahnersatz
gesetze-im-internet.de · Befundbezogener Festzuschuss.
- § 56 SGB V · Festzuschuss & Befunde
gesetze-im-internet.de · Festlegung der Zuschüsse.
- G-BA · Zahnersatz-Richtlinie
g-ba.de · Regelversorgung & Befunde.
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
kzbv.de · Zahnersatz & Festzuschuss.
- BaFin · Krankenzusatzversicherung
bafin.de · Aufsicht.
- Stiftung Warentest · Zahnzusatz
test.de · Tarifvergleich.
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