§ 80 BBG · §§ 46 ff BBhV · Stand Mai 2026

Beihilfe-Rechner 2026

Ermittlung des Beihilfe-Bemessungssatzes nach der Bundesbeihilfeverordnung und des privat abzusichernden Restanteils. Mit den Sätzen für aktive Beamte, Pensionäre, Ehegatten und Kinder — sowie der Frage, wie der PKV-Restkostentarif richtig dimensioniert wird.

BBhV §46

Bemessungssätze

Stand 05/2026

Bund-Regelung

Fachliche Prüfung durch die Versicherungs­redaktion am 16. Mai 2026. Bemessungssätze nach §46 BBhV (Bund); Länder­regelungen können abweichen.

Live · 2026

Privat abzusichernder Restanteil

50 %

Beihilfe-Bemessungssatz 50 % · Beihilfe übernimmt 1.500 €/Jahr, Restkostentarif trägt 1.500 €/Jahr

Bemessungssatz

50 %

Beihilfe/Jahr

1.500 €

Restanteil

50 %

Restkosten/Jahr

1.500 €

Restkostentarif · Die Beihilfe deckt nur einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten. Den verbleibenden Restanteil sichert ein privater Beihilfe-Ergänzungstarif(PKV) ab — passend zum Bemessungssatz (z. B. 50 %-Tarif für aktive Beamte). So entstehen keine Versorgungslücken.

Hinweis: Der Rechner zeigt die Bemessungssätze der Bund-Regelung (BBhV). Die 16 Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen, Einkommensgrenzen und Eigenbehalten. Die geschätzten Krankheitskosten dienen nur der Veranschaulichung des Restanteils. Keine Beihilfe-, Steuer- oder Versicherungsberatung.

Beihilfe — die Krankenfürsorge des Dienstherrn

Die Beihilfe ist die eigenständige Gesundheitsfürsorge des Staates für Beamte, Richter und Soldaten. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten — den Bemessungssatz. Den Rest sichern Beamte privat über einen passenden Restkostentarif ab. Weil der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenkasse zahlt, ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung für die meisten Beamten der günstigste Weg.

Rechtsgrundlage § 80 BBG · §§ 46 ff BBhV
Satz aktiv 50 % · Rest 50 % privat
Satz Pension / ≥ 2 Kinder 70 % · Rest 30 % privat
Einkommensgrenze Ehegatte 20.000 € (Bund) · Vorjahr

Bemessungssätze nach §46 BBhV

Wie viel die Beihilfe je Personenkreis übernimmt — und welcher Restanteil privat abzusichern ist (Bund-Regelung).

Personenkreis Beihilfe Rest privat Grundlage
Beamter / Beamtin (aktiv) 50 % 50 % §46 Abs. 2 BBhV
Beamter mit ≥ 2 Kindern 70 % 30 % §46 Abs. 3 BBhV
Versorgungsempfänger (Pension) 70 % 30 % §46 Abs. 2 BBhV
Berücksichtigungsfähiger Ehegatte 70 % 30 % §46 Abs. 2 BBhV
Berücksichtigungsfähiges Kind 80 % 20 % §46 Abs. 2 BBhV

Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Satz des aktiven Beamten von 50 % auf 70 %. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen. Quelle: §46 BBhV (Bund).

Restkosten richtig absichern

Der Restkostentarif der PKV muss exakt zum Bemessungssatz passen — sonst entsteht eine Versorgungslücke.

Worked Example — aktiver Beamter, 3.000 € Kosten/Jahr

Aufteilung zwischen Beihilfe und privatem Restkostentarif.

Position Anteil Betrag/Jahr
Beihilfefähige Krankheitskosten 100 % 3.000 €
Beihilfe übernimmt 50 % 1.500 €
Privat abzusichern (Restkostentarif) 50 % 1.500 €

Der 50 %-Restkostentarif erstattet genau die 1.500 €. Bei Eintritt in den Ruhestand steigt die Beihilfe auf 70 % — der Tarif wird dann auf 30 % umgestellt, der Beitrag sinkt. Quelle: §46 BBhV; PKV-Verband.

GKV oder Beihilfe + PKV?

Die Systementscheidung zu Dienstbeginn ist langfristig — für die meisten Beamten ist Beihilfe + PKV günstiger.

Beihilfe + PKV

Der klassische Beamtenweg

  • + Nur prozentualer Restkostentarif nötig
  • + Meist deutlich günstiger als volle GKV
  • + Wahlleistungen einfach ergänzbar
  • + Bemessungssatz steigt im Ruhestand
  • Kinder einzeln zu versichern

Geeignet für

Die meisten Beamten — vor allem Gesunde, Singles und kleine Familien mit Einkommen über der GKV-Grenze.

Freiwillige GKV

Mit / ohne pauschale Beihilfe

  • + Kinder & Ehegatte ohne Einkommen mitversichert
  • + Einheitlicher Beitragssatz, keine Alterung
  • + Pauschale Beihilfe in einigen Ländern
  • Ohne Pauschale: voller GKV-Beitrag selbst
  • Kein Beihilfe-Vorteil im Ruhestand

Geeignet für

Familien mit mehreren Kindern, chronisch Kranke und Beamte in Ländern mit pauschaler Beihilfe.

Wichtig: Die Wahl zwischen GKV und Beihilfe + PKV ist nur begrenzt revidierbar — ein späterer Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist für Beamte oft schwierig. Beide Wege sollten vor Dienstbeginn sorgfältig durchgerechnet werden.

In sieben Schritten zur richtigen Absicherung

Vom Personenkreis bis zum PKV-Vergleich — die sinnvolle Reihenfolge.

I

Personenkreis bestimmen

Aktiver Beamter, Beamter mit ≥ 2 Kindern, Versorgungsempfänger, berücksichtigungsfähiger Ehegatte oder Kind — der Personenkreis bestimmt den Bemessungssatz nach §46 BBhV.

II

Bemessungssatz ablesen

50 % (aktiv), 70 % (≥ 2 Kinder, Pension, Ehegatte) oder 80 % (Kind). Der Restanteil (100 % minus Satz) ist privat abzusichern.

III

Restkostentarif wählen

Einen prozentualen Beihilfe-Ergänzungstarif der PKV abschließen, der exakt zum Bemessungssatz passt — z. B. 50 %-Tarif für aktive Beamte, 30 % für Pensionäre.

IV

Wahlleistungen ergänzen

Stationäre Wahlleistungen (Ein-/Zweibettzimmer, Chefarzt) und ggf. Zahnzusatz separat absichern, da Beihilfe diese nur eingeschränkt übernimmt.

V

Angehörige einbeziehen

Berücksichtigungsfähigen Ehegatten (Einkommensgrenze prüfen) und Kinder mit eigenen Restkostentarifen versichern — Familientarife sind oft günstig.

VI

Bei Statuswechsel anpassen

Bei zweitem Kind, Ruhestand oder Wegfall der Berücksichtigungsfähigkeit den Bemessungssatz und damit den Restkostentarif anpassen lassen.

VII

PKV-Tarife vergleichen

Beihilfekonforme Restkostentarife unterscheiden sich in Beitrag, Leistung und Selbstbehalt. Ein Vergleich vor Abschluss lohnt — die Entscheidung wirkt langfristig.

Beihilfekonforme Restkostentarife unterscheiden sich deutlich in Beitrag, Leistung und Selbstbehalt. Ein Vergleich der privaten Krankenversicherung zeigt passende Beamtentarife nebeneinander — gefiltert nach Bemessungssatz, Wahlleistungen und Eintrittsalter. Da die Systementscheidung langfristig wirkt, lohnt der Vergleich besonders vor Dienstbeginn. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

Vier Konstellationen aus der Praxis

Lediger Beamter, Beamtenfamilie, Pensionär und die Systementscheidung GKV vs. PKV.

Konstellation A · Aktiver Beamter, ledig

Bemessungssatz 50 % · BBhV

Lehrer, 30 Jahre, ledig · 50 %-Restkostentarif nötig

Sachverhalt. Ein lediger, aktiver Beamter ohne berücksichtigungsfähige Kinder. Die Beihilfe übernimmt nach §46 BBhV 50 % der beihilfefähigen Krankheitskosten. Bei geschätzten 3.000 € Krankheitskosten pro Jahr trägt die Beihilfe 1.500 €.

Bewertung. Restkostenversicherung muss genau die fehlenden 50 % decken

Ergebnis. Der Beamte schließt einen privaten Beihilfe-Ergänzungstarif über 50 % ab, der exakt den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil übernimmt. Anders als Angestellte zahlt er keinen Arbeitgeberanteil zur GKV — der prozentuale PKV-Restkostentarif ist daher meist deutlich günstiger als eine 100 %-PKV oder die freiwillige GKV ohne Zuschuss. Wichtig: Tarif und Bemessungssatz müssen zusammenpassen, sonst entsteht eine Lücke.

Konstellation B · Beamtenfamilie

Sätze für Beamten, Ehegatte und Kinder

Verheiratet, 2 Kinder · 70 % für Beamten, 80 % je Kind

Sachverhalt. Ein verheirateter Beamter mit zwei Kindern. Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt sein eigener Bemessungssatz auf 70 %. Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist mit 70 % berücksichtigungsfähig, jedes Kind mit 80 %.

Bewertung. jede Person braucht einen eigenen Restkostentarif

Ergebnis. Für jede Person wird der Restanteil separat abgesichert: Beamter 30 %, Ehegatte 30 %, je Kind 20 %. Der Ehegatte ist nur berücksichtigungsfähig, wenn sein Gesamteinkommen unter der Grenze der BBhV liegt (Bund: 20.000 € im Vorjahr) — sonst muss er sich eigenständig versichern. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange Kindergeldanspruch besteht. Familien-PKV-Tarife mit niedrigen Kinderbeiträgen sind hier besonders attraktiv.

Konstellation C · Pensionär

Versorgungsempfänger · 70 %

Pensionierter Beamter, 68 Jahre · Bemessungssatz steigt auf 70 %

Sachverhalt. Mit Eintritt in den Ruhestand steigt der Bemessungssatz des Beamten von 50 % (aktiv, ledig) auf 70 % (Versorgungsempfänger). Die Krankheitskosten steigen altersbedingt, der Restanteil sinkt aber auf 30 %.

Bewertung. Restkostentarif kann im Ruhestand reduziert werden

Ergebnis. Da die Beihilfe im Ruhestand 70 % übernimmt, kann der PKV-Restkostentarif von 50 % auf 30 % umgestellt werden — eine entsprechende Tarifanpassung ist beim Versicherer zu beantragen. Das senkt den Beitrag spürbar, gerade wenn altersbedingt höhere Kosten anfallen. Die Beihilfe für Versorgungsempfänger ist auch deshalb ein zentraler Vorteil der Verbeamtung gegenüber der Angestelltenlaufbahn.

Konstellation D · GKV vs. Beihilfe + PKV

Systementscheidung zu Dienstbeginn

Junge Beamtin entscheidet zwischen freiwilliger GKV und Beihilfe + PKV

Sachverhalt. Zu Dienstbeginn steht die Wahl: freiwillige gesetzliche Krankenversicherung (vollen Beitrag selbst tragen, da kein Arbeitgeberanteil) oder Beihilfe plus privater Restkostentarif. Einige Länder zahlen inzwischen eine pauschale Beihilfe auch für GKV-versicherte Beamte.

Bewertung. für die meisten Beamten ist Beihilfe + PKV günstiger

Ergebnis. Weil der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil zur GKV leistet, zahlen freiwillig gesetzlich versicherte Beamte den vollen GKV-Beitrag selbst — das ist meist teurer als ein PKV-Restkostentarif, der nur den Beihilfe-Restanteil abdeckt. Die „pauschale Beihilfe" (Hamburger Modell) gleicht das in einigen Ländern teilweise aus. Wer chronisch krank ist oder viele Kinder hat, sollte beide Wege durchrechnen — die Entscheidung ist langfristig und nur begrenzt revidierbar.

Ehegatte und Kinder absichern

Auch Angehörige sind beihilfeberechtigt — mit eigenen Sätzen und Voraussetzungen.

Berücksichtigungsfähige Angehörige

Wer Beihilfe erhält und was abzusichern ist.

Ehegatte / Lebenspartner: berücksichtigungsfähig mit 70 %, sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorjahr unter der Grenze der Beihilfeverordnung liegt (Bund: 20.000 €). Darüber muss sich der Ehegatte eigenständig versichern.

Kinder: berücksichtigungsfähig mit 80 %, solange Kindergeldanspruch besteht (regelmäßig bis 18, bei Ausbildung bis 25 Jahre). Für jedes Kind ist ein eigener Restkostentarif (20 %) abzuschließen — Kinder-PKV-Tarife sind oft günstig.

Wirkung auf den Beamten: Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt der eigene Bemessungssatz des aktiven Beamten von 50 % auf 70 % — der eigene Restkostentarif kann dann von 50 % auf 30 % reduziert werden.

Update-Log 2025 → 2026

Entwicklungen bei pauschaler Beihilfe, Beihilfefähigkeit und Digitalisierung.

Januar 2025

Pauschale Beihilfe in weiteren Ländern

Immer mehr Bundesländer haben die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell) eingeführt, die GKV-versicherten Beamten einen Zuschuss gewährt. Damit wird die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte — vor allem Familien und chronisch Kranke — eine ernsthafte Alternative zur Beihilfe + PKV.

April 2025

Anhebung von Beihilfefähigkeitsgrenzen

Mehrere Beihilfeverordnungen haben Höchstbeträge für Heil- und Hilfsmittel sowie Zahnersatz an gestiegene Kosten angepasst. Beamte sollten prüfen, ob ihr Restkostentarif die jeweils aktuellen Grenzen vollständig ergänzt, um Lücken zu vermeiden.

Oktober 2025

Digitalisierung der Beihilfeabrechnung

Die Online-Einreichung von Beihilfeanträgen per Portal und App wurde im Bund und in vielen Ländern ausgebaut. Belege können digital eingereicht und der Bearbeitungsstand verfolgt werden — die Bearbeitungszeiten verkürzen sich.

Mai 2026

Stabile Bemessungssätze 2026

Die Bemessungssätze der BBhV (50/70/80 %) blieben 2026 unverändert. Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten liegt im Bund weiterhin bei 20.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres.

Häufige Fragen zur Beihilfe

12 Antworten zu Bemessungssatz, Restkosten und Systemwahl.

Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe ist die eigenständige Krankenfürsorge des Dienstherrn für Beamte, Richter, Soldaten und deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten — den sogenannten Bemessungssatz. Den verbleibenden Restanteil müssen Beamte privat absichern, in der Regel über einen Beihilfe-Ergänzungstarif der privaten Krankenversicherung. Rechtsgrundlage im Bund ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen.

Wie hoch ist der Bemessungssatz?

Im Bund gelten nach §46 BBhV: aktive Beamte 50 %, aktive Beamte mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Versorgungsempfänger (Pensionäre) 70 %, berücksichtigungsfähige Ehegatten 70 % und berücksichtigungsfähige Kinder 80 %. Die Länder weichen teils ab. Der Restanteil (100 % minus Bemessungssatz) ist privat abzusichern — bei aktiven Beamten also 50 %, bei Pensionären 30 %.

Was ist ein Restkostentarif?

Ein Beihilfe-Ergänzungstarif (Restkostentarif) der privaten Krankenversicherung deckt genau den Anteil ab, den die Beihilfe nicht übernimmt. Der Tarif muss zum Bemessungssatz passen: Ein aktiver Beamter mit 50 % Beihilfe braucht einen 50 %-Restkostentarif. Diese prozentualen Tarife sind deutlich günstiger als eine 100 %-Vollversicherung, weil sie nur den Restanteil versichern. Bei Änderung des Bemessungssatzes (z. B. zweites Kind, Ruhestand) wird der Tarif angepasst.

Welche Kosten sind beihilfefähig?

Beihilfefähig sind notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlung und Zahnersatz (teils begrenzt), Psychotherapie, Pflege und Geburt. Für viele Leistungen gelten Höchstbeträge, Beihilfefähigkeitsgrenzen und Eigenbehalte (z. B. 10 € je Arzneimittel). Schönheitsoperationen, nicht anerkannte Heilmethoden und Wahlleistungen ohne Genehmigung sind in der Regel nicht beihilfefähig.

Wann ist ein Ehegatte berücksichtigungsfähig?

Ein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner ist berücksichtigungsfähig, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte im Vorjahr unter der Grenze der jeweiligen Beihilfeverordnung liegt — im Bund 20.000 €. Liegt das Einkommen darüber, muss sich der Ehegatte eigenständig krankenversichern und erhält keine Beihilfe. Diese Einkommensgrenze wird jährlich geprüft; bei Überschreiten entfällt die Berücksichtigungsfähigkeit für das Folgejahr.

Bis wann sind Kinder beihilfeberechtigt?

Kinder sind berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht — also regelmäßig bis 18, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre. Der Bemessungssatz für Kinder beträgt 80 %, sodass nur 20 % der Kosten privat abzusichern sind. Familien profitieren zusätzlich von günstigen Kinder-Restkostentarifen in der PKV. Mit dem zweiten Kind steigt zudem der Bemessungssatz des Beamten selbst auf 70 %.

Sollten sich Beamte privat oder gesetzlich versichern?

Für die meisten Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privatem Restkostentarif günstiger, weil der Dienstherr keinen Arbeitgeberanteil zur GKV zahlt — freiwillig gesetzlich versicherte Beamte tragen den vollen GKV-Beitrag selbst. Einige Länder bieten eine „pauschale Beihilfe" (Hamburger Modell) als Zuschuss zur GKV. Bei chronischen Erkrankungen, vielen Kindern oder geringem Einkommen kann die GKV dennoch sinnvoll sein — beide Wege sollten durchgerechnet werden.

Was ist die pauschale Beihilfe (Hamburger Modell)?

Die pauschale Beihilfe ist ein Zuschuss, den einige Bundesländer (zuerst Hamburg, inzwischen mehrere) Beamten zahlen, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Sie übernimmt etwa die Hälfte des GKV-Beitrags — vergleichbar mit einem Arbeitgeberanteil. Damit wird die GKV für Beamte attraktiver, insbesondere für Familien und chronisch Kranke. Der Bund und nicht alle Länder bieten dieses Modell an; die Ausgestaltung unterscheidet sich.

Wie werden Wahlleistungen im Krankenhaus behandelt?

Stationäre Wahlleistungen — Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung — sind nur eingeschränkt beihilfefähig und an Voraussetzungen geknüpft. Viele Beamte schließen daher einen ergänzenden Wahlleistungstarif in der PKV ab. Die Beihilfe beteiligt sich an Wahlleistungen nur, wenn dies in der jeweiligen Beihilfeverordnung vorgesehen ist und ggf. ein Eigenbehalt (z. B. 25 € je Tag) getragen wird.

Wie funktioniert die Beihilfe in der Pflege?

Auch Pflegekosten sind beihilfefähig. Beamte sind zusätzlich in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert; die Beihilfe übernimmt den Restanteil entsprechend dem Bemessungssatz. Für die ergänzende Absicherung der Pflegelücke gelten ähnliche Überlegungen wie bei Angestellten — die gesetzliche bzw. beihilfekonforme Pflegeabsicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten.

Was sind Eigenbehalte und Kostendämpfungspauschalen?

Eigenbehalte sind feste Selbstbeteiligungen, etwa 10 € je verschreibungspflichtigem Arzneimittel oder 10 € je Tag stationär (max. 30 Tage/Jahr). Einige Länder erheben zusätzlich eine einkommensabhängige Kostendämpfungspauschale, die jährlich von der Beihilfe abgezogen wird. Diese Beträge mindern die effektive Beihilfeleistung und sollten bei der Wahl des Restkostentarifs (Selbstbehalt-Varianten) mitbedacht werden.

Wie beantrage ich Beihilfe?

Beihilfe wird nach Entstehen der Kosten bei der zuständigen Beihilfestelle des Dienstherrn beantragt — zunehmend digital über Online-Portale oder Apps. Einzureichen sind die Originalbelege bzw. deren digitale Kopien. Es gilt eine Antragsfrist (Bund: ein Jahr ab Rechnungsdatum). Die PKV-Restkostenversicherung wird separat eingereicht; viele Versicherer bieten eine kombinierte Einreichung an, damit Beihilfe und PKV zusammen abgerechnet werden.

Ist dieser Rechner eine Beihilfe- oder Versicherungsberatung?

Nein. Der Rechner zeigt den Bemessungssatz nach den Bund-Regelungen der BBhV und den daraus folgenden privat abzusichernden Restanteil. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit abweichenden Sätzen, Grenzen und Eigenbehalten. Für die konkrete Tarifwahl und Systementscheidung (GKV vs. Beihilfe + PKV) sollten die jeweils geltende Beihilfeverordnung und eine unabhängige Beratung herangezogen werden.

Schlüsselbegriffe der Beihilfe

Bemessungssatz
Prozentsatz, mit dem sich die Beihilfe an den beihilfefähigen Kosten beteiligt (50/70/80 %). Der Rest ist privat abzusichern.
Beihilfefähige Aufwendungen
Notwendige und wirtschaftlich angemessene Kosten, die nach der Beihilfeverordnung erstattungsfähig sind — teils mit Höchstbeträgen.
Restkostentarif
Beihilfe-Ergänzungstarif der PKV, der genau den nicht von der Beihilfe gedeckten Prozentsatz absichert.
Berücksichtigungsfähig
Status von Ehegatten (Einkommensgrenze) und Kindern (Kindergeldanspruch), für die ebenfalls Beihilfe gewährt wird.
Pauschale Beihilfe
Zuschuss einiger Länder zur GKV von Beamten — Alternative zum klassischen System Beihilfe + PKV (Hamburger Modell).
Eigenbehalt
Feste Selbstbeteiligung, z. B. 10 € je Arzneimittel oder Tag im Krankenhaus, die von der Beihilfe abgezogen wird.

Quellen und Paragraphen

Verordnungen und amtliche Quellen, auf denen die Bemessungssätze beruhen.

Zum Weiterlesen

Themen rund um Krankenversicherung im öffentlichen Dienst.

Die grundlegende Systemwahl beleuchtet der PKV-vs-GKV-Rechner; für Selbstständige zeigt der KV-Rechner die Beitragslogik der privaten Krankenversicherung. Auch Beamte sollten die Pflegelücke im Blick behalten.

Im öffentlichen Dienst relevant: der TVöD-Rechner für Tarifbeschäftigte und der Brutto-Netto-Rechner. Für die Krankenversicherung im Alter zeigt der KVdR-Rechner die Beiträge gesetzlich versicherter Rentner.

Bei Krankheit mit Verdienstausfall ist der Krankengeld-Rechner relevant; für die Altersversorgung der Renten-Rechner. Beamte erhalten statt Rente eine Pension — die Beihilfe bleibt auch im Ruhestand bestehen.

§

Methodik & Pflegezyklus

Wie die Berechnung dieses Rechners zustandekommt

Der Rechner wendet die Bemessungssätze der Bundesbeihilfeverordnung an (§46 BBhV: 50 % aktiv, 70 % bei ≥ 2 Kindern / Pension / Ehegatte, 80 % Kind) und ermittelt daraus den privat abzusichernden Restanteil. Die geschätzten Krankheitskosten dienen nur der Veranschaulichung des Eurobetrags. Die 16 Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Sätzen, Einkommensgrenzen und Eigenbehalten. Dies ist ein Berechnungswerkzeug zur Orientierung und ersetzt keine Beihilfe- oder Versicherungsberatung.

Quellen: § 80 BBG · §§ 46 ff BBhV · BMI · Bundesverwaltungsamt · PKV-Verband · Stiftung Warentest 2026 Letzte fachliche Prüfung: 16. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich sowie bei Änderungen der Beihilfeverordnungen. Methodik-Übersicht →
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