🧮 Höhe des Krankengeldes nach § 47 SGB V
Bemessung in zwei Stufen: 70 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts — gedeckelt auf 90 % des Netto-Arbeitsentgelts. Maßgebend ist der niedrigere Wert.
§ 47 Abs. 1 SGB V führt eine doppelte Begrenzung ein. Die Brutto-Quote (70 %) gewährleistet eine ausreichende Lohnersatzfunktion; die Netto-Cap (90 %) verhindert, dass das Krankengeld höher ausfällt als das frühere Netto-Einkommen. Bei niedrigem Brutto-Netto-Verhältnis — typisch bei Steuerklasse I ohne Kind — greift regelmäßig der Netto-Cap.
| Stufe | Regel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Bruttoquote | 70 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts | § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V |
| Netto-Cap | höchstens 90 % des Netto-Arbeitsentgelts | § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V |
| BBG-Deckel | Bemessung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze KV — 2026: 5.812,50 € pro Monat | § 223 Abs. 3 i. V. m. § 47 Abs. 6 SGB V |
| Kalendertag | Berechnung als Kalendertaggeld; volle Monatszahlung mit 30 Tagen | § 47 Abs. 2 SGB V |
| Anpassung | Dynamisierung nach einem Jahr Bezug — Anpassungssatz nach § 70 SGB VI | § 70 Abs. 1 SGB V |
Das Kalendertaggeld wird durch Division des Monatsbetrags durch 30 gebildet (§ 47 Abs. 2 SGB V). Die Auszahlung erfolgt für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit — Wochenenden und Feiertage eingeschlossen.
📋 Bezugsdauer nach § 48 SGB V
Höchstdauer 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb einer rollierenden Drei-Jahres-Blockfrist. Anrechnung der sechs Wochen Lohnfortzahlung.
| Tatbestand | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Höchstdauer wegen derselben Krankheit | 78 Wochen / 3 Jahre | § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V |
| Anrechnung Lohnfortzahlung | 6 Wochen voll | § 48 Abs. 3 i. V. m. § 3 EFZG |
| Block-Frist | 3 Jahre rollierend | § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB V |
| Hinzutreten weitere Krankheit (Mehrfacherkrankung) | verlängert nicht | § 48 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB V |
| Wiederaufleben nach 6 Monaten Erwerbstätigkeit | neue 78-Wochen-Frist | § 48 Abs. 2 SGB V |
| Kinderkrankengeld pro Kind und Elternteil | 15 Tage/Jahr (30 Allein.) | § 45 Abs. 2 SGB V |
Beim Hinzutreten einer weiteren Krankheit zur bestehenden AU verlängert sich die Höchstdauer nicht (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB V) — entscheidend ist die Identität des Krankheitsbildes nach klinischem Befund. Nach Ablauf der 78 Wochen Aussteuerung; Anschlussleistung über § 145 SGB III oder EM-Rente nach §§ 43, 240 SGB VI. Quelle: § 48 SGB V; § 145 SGB III.
📊 Beitragsbemessungsgrenze KV 2026 — Deckelung der Bemessung
Über der BBG hinausgehende Entgeltteile bleiben für die Krankengeldberechnung außer Betracht. Lückenfüllung über private Krankentagegeld-Versicherung oder Wahltarife nach § 53 SGB V.
§ 47 Abs. 6 SGB V verweist für die Bemessungsgrundlage auf die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 223 Abs. 3 SGB V). Diese wird jährlich durch die Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung festgesetzt. 2026: 5.812,50 € pro Monat beziehungsweise 69.750 € pro Jahr — bundeseinheitlich.
Höchstkrankengeld 2026 — abgeleitete Werte
Aus der BBG KV folgen die maximalen Krankengeld-Beträge.
| Bezugszeitraum | Höchstwert 2026 | Berechnung |
|---|---|---|
| Pro Kalendertag | 135,63 € | 5.812,50 € × 70 % / 30 |
| Pro Monat brutto | 4.068,75 € | 5.812,50 € × 70 % |
| Pro Jahr brutto | 48.825 € | 4.068,75 € × 12 |
| Auszahlung netto (ca.) | 3.380 € / Mon. | abzüglich rd. 12,4 % SV-Beiträge |
Versicherte mit Einkommen oberhalb der BBG können die Lücke durch eine private Krankentagegeld-Versicherung oder durch einen Wahltarif Krankengeld nach § 53 Abs. 6 SGB V der gesetzlichen Krankenkasse schließen — letztere mit gesetzlicher Mindestbindung von drei Jahren (§ 53 Abs. 8 SGB V). Quelle: §§ 47 Abs. 6, 223 Abs. 3 SGB V; SV-Rechengrößenverordnung 2026.
⚖️ Lohnfortzahlung § 3 EFZG — Vorrang vor Krankengeld
Die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit bestreitet der Arbeitgeber. Während dieser Zeit ruht das Krankengeld nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Stufenfolge der Lohnersatzleistungen
Vier Phasen vom Krankheitsbeginn bis zur Aussteuerung.
| Phase | Leistung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Tag 1–42 (6 Wochen) | Lohnfortzahlung 100 % durch Arbeitgeber | § 3 Abs. 1 EFZG |
| Ab Tag 43 | Krankengeld 70 % Brutto / max. 90 % Netto durch Krankenkasse | §§ 46, 47 SGB V |
| Bis Woche 78 | Krankengeld weiterlaufend (inkl. der 6 Wochen Lohnfortzahlung) | § 48 Abs. 1, Abs. 3 SGB V |
| Nach Aussteuerung | ALG I (Nahtlosigkeit) oder EM-Rente | § 145 SGB III · §§ 43, 240 SGB VI |
Voraussetzung der Lohnfortzahlung ist eine ununterbrochene Beschäftigung von mindestens vier Wochen vor Eintritt der AU (§ 3 Abs. 3 EFZG). Bei Wiedererkrankung an derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten besteht kein erneuter Lohnfortzahlungsanspruch (§ 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG); Krankengeld kann ab dem ersten Tag fließen, soweit die 78-Wochen-Höchstdauer noch nicht ausgeschöpft ist. Quelle: §§ 3 Abs. 1, 3 EFZG; §§ 46, 48 SGB V.
👶 Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V
Eigenständiger Anspruch bei Erkrankung eines Kindes unter 12 Jahren mit Höchstdauer pro Kind, Kalenderjahr und Elternteil. Höhe abweichend vom regulären Krankengeld.
§ 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V
- + 15 Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr — pro Elternteil
- + Höchstgrenze 35 Arbeitstage bei mehreren Kindern (kumulativ pro Elternteil)
- + Übertragbar auf den anderen Elternteil mit Zustimmung des Arbeitgebers
- + Voraussetzung: Kind unter 12 J. oder behindert und auf Hilfe angewiesen
- + Ärztliche Bescheinigung über Betreuungsbedürftigkeit
Höhe
90 % des entgangenen Netto-Arbeitsentgelts, gedeckelt auf 70 % der monatlichen BBG (§ 45 Abs. 2 Satz 5 SGB V).
§ 45 Abs. 2 Satz 4 SGB V
- + 30 Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr
- + Höchstgrenze 70 Arbeitstage bei mehreren Kindern
- + Voraussetzung: keine andere im Haushalt lebende Person verfügbar
- + Anspruch auch bei stationärer Begleitung (§ 45 Abs. 1a SGB V)
- − Verbrauch nicht jährlich übertragbar
Antragstellung
Formlos bei der Krankenkasse mit ärztlicher Bescheinigung des Kinderarztes (Muster 21). Arbeitgeber-Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V.
🧾 Sozialversicherungsbeiträge auf Krankengeld
Vom Krankengeld werden RV-, AV- und der halbe PV-Beitrag des Arbeitnehmer-Anteils einbehalten (§ 251 Abs. 2 SGB V). Der KV-Beitrag entfällt — die Krankenkasse ist Trägerin der Leistung.
| Versicherungszweig | AN-Anteil 2026 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,30 % | § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI |
| Arbeitslosenversicherung | 1,30 % | § 346 Abs. 1 SGB III |
| Pflegeversicherung (halber AN-Anteil) | ~ 1,80 % | § 59 Abs. 2 SGB XI |
| Krankenversicherung | — entfällt | § 251 Abs. 2 SGB V |
| Summe AN-Abzug ca. | 12,40 % | — Auszahlbetrag netto |
Bei Kinderlosen ab 23 Jahren erhöht sich der PV-Anteil um den Zuschlag nach § 55 Abs. 3 SGB XI; bei Versicherten mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren Beitragsabschlag nach § 55 Abs. 3a SGB XI. Die Beiträge werden direkt durch die Krankenkasse abgeführt — keine eigene Abführungspflicht des Versicherten. Quelle: § 251 Abs. 2 SGB V; § 55 SGB XI.
🪜 Verfahrensgang in acht Stufen
Sequentielle Verfahrensschritte vom AU-Beginn bis zur Aussteuerung — jeder Schritt mit Rechtsgrundlage aus SGB V, EFZG, SGB I oder SGG.
Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen
Erstbescheinigung der AU spätestens am vierten Krankheitstag (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG); kürzere Fristen können arbeitsvertraglich vereinbart sein. Bescheinigung in dreifacher Ausfertigung — Arbeitgeber, Krankenkasse (eAU seit 2023 elektronisch übermittelt; § 109 Abs. 1 SGB IV), Versicherter.
Lohnfortzahlung beim Arbeitgeber geltend machen
Sechs Wochen volle Vergütung nach § 3 Abs. 1 EFZG — bei mindestens vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers gegen die Krankenkasse im U1-Verfahren (§ 1 AAG). Während der Lohnfortzahlung ruht das Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Krankengeldantrag bei der Krankenkasse
Antrag formlos; in der Praxis automatische Bearbeitung nach Eingang der eAU. Kasse berechnet die Bemessungsgrundlage aus dem letzten abgerechneten Entgeltzeitraum (§ 47 Abs. 2 SGB V). Bewilligungsbescheid mit Tagesbetrag, voraussichtlicher Dauer und Hinweis auf Folgebescheinigungspflicht.
Folgebescheinigungen lückenlos einholen
Folgebescheinigung spätestens am letzten Tag der laufenden AU einholen (BSG B 1 KR 13/14 R; § 46 Satz 2 SGB V Fassung ab 23.07.2015). Eine Lücke selbst von einem Werktag kann zum Verlust des Anspruchs führen, wenn die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch deshalb endet (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) — die G-BA-AU-Richtlinie im Stand 17.10.2024 konkretisiert die ärztlichen Pflichten zur Folgefeststellung.
Mitwirkung am MDK-Verfahren
Bei Zweifeln an der AU kann die Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen (§ 275 Abs. 1 Nr. 3b SGB V). Versicherter ist zum persönlichen Erscheinen verpflichtet. Bei Differenz Gutachten/Hausarzt regelmäßig Anhörung mit Stellungnahmemöglichkeit nach § 24 SGB X.
Reha-Antrag bei längerer AU prüfen
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit Aufforderung der Kasse zur Reha-Antragstellung (§ 51 SGB V). Frist regelmäßig zehn Wochen. Versäumung führt zum Wegfall des Krankengeldes ab Fristablauf. Reha-Antrag gilt zugleich als Antrag auf Erwerbsminderungsrente (§ 116 Abs. 2 SGB VI), wenn er im Zusammenhang mit § 51 SGB V gestellt wird.
Aussteuerung nach 78 Wochen / Anschlussleistung beantragen
Nach Erschöpfung der 78-Wochen-Höchstdauer (§ 48 Abs. 1 SGB V) endet der Anspruch kraft Gesetzes — sogenannte Aussteuerung. Anschlussleistungen: Arbeitslosengeld I nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) oder Erwerbsminderungsrente nach §§ 43, 240 SGB VI. Antragstellung rechtzeitig vor Ablauf der 78 Wochen.
Rechtsbehelfe nutzen
Widerspruch nach § 84 SGG binnen Monatsfrist. Klage zum Sozialgericht gerichtskostenfrei (§ 183 SGG). Bei drohender Existenznot einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs. 2 SGG. Beratungshilfe beim Amtsgericht / Prozesskostenhilfe nach §§ 73a SGG, 114 ZPO bei Bedürftigkeit.
👥 Vier Versicherten-Konstellationen aus der Verwaltungs- und Spruchpraxis
Anonymisierte Sachverhalte über das Spektrum: regulärer Übergang Lohnfortzahlung → Krankengeld, Verdiener oberhalb der BBG, BSG-Spruchpraxis zur lückenlosen Folgebescheinigung, Kinderkrankengeld bei Alleinerziehenden.
Konstellation A · Pflichtversicherter mit mittlerem Einkommen
§ 44 Abs. 1, § 47 Abs. 1 SGB V; § 3 EFZG
Übergang von Lohnfortzahlung in Krankengeld ab Tag 43
Sachverhalt. Beschäftigter, 39 Jahre, vollzeitbeschäftigt seit 7 Jahren bei demselben Arbeitgeber. Brutto-Arbeitsentgelt 3.500 € pro Monat, Netto rund 2.250 €. Arbeitsunfähigkeit ab 1. Februar — bandscheibenbedingt — laufend bescheinigt. Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG bis 14. März (sechs Wochen). Eintritt in Krankengeldbezug am 15. März.
Bemessung. Bemessungsgrundlage 3.500 € · 70 % Brutto = 2.450 € · 90 % Netto = 2.025 €
Ergebnis. Maßgebend ist der niedrigere der beiden Werte (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V): 2.025 € pro Monat brutto. Kalendertaggeld 67,50 €. Auf das Krankengeld werden RV-, AV- und halbe PV-Beiträge des Arbeitnehmer-Anteils erhoben (§ 251 Abs. 2 Satz 2 SGB V) — der KV-Anteil entfällt, da die Krankenkasse Trägerin der Leistung ist. Auszahlung netto rund 1.770 € pro Monat. Bezug bis längstens 78 Wochen ab Arbeitsunfähigkeitsbeginn (§ 48 Abs. 1 SGB V); Lohnfortzahlung ist anzurechnen.
Konstellation B · Beschäftigter über der Beitragsbemessungsgrenze
§ 47 Abs. 6 i. V. m. § 223 Abs. 3 SGB V
Deckelung der Bemessungsgrundlage bei Verdienern oberhalb der BBG
Sachverhalt. Außertariflich Beschäftigte, 47 Jahre, 10.200 € Bruttoeinkommen pro Monat. Ab 12. Januar arbeitsunfähig nach orthopädischer Operation. Lohnfortzahlung sechs Wochen, anschließend ab Tag 43 Krankengeldbezug. Privates Zusatzkrankentagegeld nach Wahltarif besteht nicht.
Bemessung. Tatsächliches Brutto 10.200 € · BBG KV 2026 monatlich: 5.812,50 €
Ergebnis. Die Bemessungsgrundlage ist auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung 2026 in Höhe von 5.812,50 € pro Monat (69.750 € jährlich) begrenzt. 70 % daraus = 4.068,75 € Krankengeld brutto pro Monat. Eine Erhöhung über diesen Wert hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen — auch wenn das Nettoeinkommen rechnerisch ein höheres Krankengeld zuließe. Lücken oberhalb der BBG sind nur über private Krankentagegeld-Versicherungen oder Wahltarife der Krankenkasse nach § 53 SGB V zu schließen. Beitragsabzüge (RV/AV/PV-AN-Anteil) reduzieren den Auszahlbetrag um rund 12,4 %.
BSG · B 1 KR 13/14 R
Bundessozialgericht · Urteil vom 16.12.2014
Lückenlose Folgebescheinigung als Tatbestandsmerkmal
Sachverhalt. Arbeitsunfähig erkrankter Versicherter ließ sich am letzten Tag einer ärztlich bescheinigten AU-Phase nicht erneut krankschreiben, sondern erst zwei Werktage später. Die Krankenkasse stellte das Krankengeld mit Hinweis auf Mitgliedschaftsende ein und berief sich auf § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Bemessung. Streitig: Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch erlischt bei zeitlicher Lücke?
Ergebnis. Das BSG hat klargestellt: Der Anspruch auf Krankengeld setzt voraus, dass am letzten Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine lückenlose ärztliche Folgefeststellung erfolgt — eine Lücke selbst von einem Werktag lässt die Mitgliedschaft mit Krankengeldanspruch enden (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Zwar hat der Gesetzgeber durch § 46 Satz 2 SGB V (Fassung 2015 ff.) die Frist nachträglich auf den Folgewerktag erweitert; die strikte Lückenlosigkeit bleibt aber zentral. Praxisfolge: Folgebescheinigung stets spätestens am letzten Tag der laufenden AU einholen.
Konstellation C · Kinderkrankengeld §45 SGB V
§ 45 Abs. 1, Abs. 2 SGB V
Erkranktes Kind unter 12 Jahren — Freistellung und Kinderkrankengeld
Sachverhalt. Berufstätiger Elternteil, gesetzlich krankenversichert, einziges Kind 9 Jahre alt. Das Kind erkrankt im Februar an Norovirus, ärztlich bescheinigte Betreuungsbedürftigkeit für 6 Tage. Ein zweites Mal im Mai für 4 Tage (Bronchitis). Insgesamt 10 Kalendertage Freistellung im Kalenderjahr. Kein zweiter berufstätiger Elternteil verfügbar (alleinerziehend).
Bemessung. Anspruch alleinerziehend: bis 30 Arbeitstage pro Kind und Jahr
Ergebnis. Anspruch auf Freistellung nach § 45 Abs. 3 SGB V in Verbindung mit § 616 BGB (sofern arbeitsvertraglich nicht abbedungen) und Kinderkrankengeld in Höhe von 90 % des entgangenen Netto-Arbeitsentgelts (gedeckelt auf 70 % der BBG; § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB V). Bei alleinerziehender Erziehungsverantwortung verdoppelt sich der Anspruch auf bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und Jahr (§ 45 Abs. 2 Satz 4 SGB V). Bei mehreren Kindern Höchstgrenze 70 Tage/Jahr alleinerziehend. Antragstellung formlos bei der Krankenkasse mit Bescheinigung des Kinderarztes (Muster 21).
🆕 Update-Log 2025 → 2026
Was sich seit Januar 2025 in Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und BSG-Spruchpraxis verändert hat — relevant für Bemessung, Bezugsdauer und Folgewirkungen.
BBG-Anhebung auf 5.512,50 € pro Monat
Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2025 stieg die Beitragsbemessungsgrenze KV/PV bundeseinheitlich auf 5.512,50 € pro Monat (66.150 € jährlich). Höchstkrankengeld dadurch auf 128,63 € pro Kalendertag bzw. 3.858,75 € pro Monat angepasst. Zum 1. Januar 2026 wurde die BBG KV/PV erneut auf 5.812,50 € pro Monat (69.750 € jährlich) angehoben — Höchstkrankengeld seither 135,63 € pro Kalendertag bzw. 4.068,75 € pro Monat.
Pflegeversicherungsbeitrag — kinderlos-Zuschlag bestätigt
Der erhöhte PV-Beitrag für Kinderlose (§ 55 Abs. 3 SGB XI) bleibt 2025/2026 mit 0,6 Prozentpunkten Zuschlag bestehen; der hälftige Anteil (0,3 %) trifft den Krankengeldbezieher. Bei Versicherten mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren Beitragsabschlag nach § 55 Abs. 3a SGB XI — relevant für die Nettoberechnung des Krankengeldes.
eAU-Verfahren flächendeckend etabliert
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nach § 109 SGB IV ist seit 1. Januar 2023 verbindlich. 2025 wurde die Datenqualität durch Software-Updates der Praxisverwaltungssysteme verbessert; Übermittlungsfehler haben sich verringert. Versicherte sollten dennoch eine papierne Durchschrift vom Arzt verlangen — bei eAU-Übermittlungsfehlern Beweisproblem für die lückenlose AU.
Höchstkrankengeld unverändert · Dynamisierung nach 1 Jahr Bezug
Die Werte 2026 bleiben gegenüber 2025 unverändert. Versicherte mit Krankengeldbezug seit 12 Monaten erhalten zum 1. Juli 2026 die Anpassung nach § 70 Abs. 1 SGB V — Anpassungssatz orientiert sich an der Bruttolohnentwicklung des Vorjahres und entspricht dem aktuellen Rentenanpassungssatz nach § 65 SGB VI.
BSG-Hinweis zur Bemessungsgrundlage bei stark schwankendem Entgelt
Das BSG hat in einem Hinweisbeschluss bekräftigt: Bei stark schwankendem Arbeitsentgelt — insbesondere bei provisionsabhängiger Vergütung — ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V der zuletzt vor Eintritt der AU abgerechnete Entgeltabschnitt maßgebend, nicht ein Durchschnitt der letzten zwölf Monate. Eine längere Bemessungszeit greift nur bei nicht regelmäßig anfallenden Bezügen (Einmalzahlungen).
❓ Häufige Fragen zum Krankengeld
11 Antworten mit Bezug auf einschlägige Normen und BSG-Spruchpraxis.
Wer hat dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld nach § 44 SGB V?
Anspruch besteht nach § 44 Abs. 1 SGB V, wenn die Krankheit den Versicherten arbeitsunfähig macht oder eine stationäre Behandlung mit Krankenhauspflege erforderlich wird. Voraussetzungen: (1) Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch — also nicht bei Familienversicherten (§ 10 SGB V) und nicht bei Studierenden in der KVdS (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V); (2) Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt; (3) keine vorrangigen Lohnersatzansprüche (Lohnfortzahlung nach § 3 EFZG geht vor; § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Selbständige nur mit Wahltarif nach § 44 Abs. 2 i. V. m. § 53 Abs. 6 SGB V.
Ab welchem Tag wird Krankengeld gezahlt?
Der Anspruch entsteht nach § 46 Satz 1 SGB V mit dem Tag, der auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. Bei Arbeitnehmern wird er aber durch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 1 EFZG für die ersten sechs Wochen (42 Kalendertage) verdrängt — die Krankenkasse zahlt erst ab dem 43. Tag der durchgehenden Arbeitsunfähigkeit. § 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ordnet das Ruhen für die Zeit der Lohnfortzahlung an. Bei Arbeitsunfähigkeit ohne Lohnfortzahlungsanspruch (z. B. ALG-I-Bezieher) Zahlung ab dem ersten Tag.
Wie hoch ist das Krankengeld 2026?
Krankengeld beträgt nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V 70 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Netto-Arbeitsentgelts. Maßgebend ist der niedrigere Wert. Die Bemessungsgrundlage ist auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gedeckelt — 2026 sind dies 5.812,50 € pro Monat (69.750 € pro Jahr). Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld 2026 von 135,63 € pro Kalendertag beziehungsweise 4.068,75 € pro Monat brutto.
Wie wird das regelmäßige Arbeitsentgelt nach § 47 SGB V ermittelt?
Maßgebend ist der letzte vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens aber vier Wochen (§ 47 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden über einen Zeitraum von zwölf Monaten verteilt (§ 47 Abs. 2 Satz 6 SGB V). Bei stark schwankendem Entgelt kann ein Durchschnitt der letzten zwölf Monate gebildet werden. Das BSG hat zuletzt mit Urteil B 3 KR 23/20 R vom 30.11.2021 die methodischen Anforderungen an die Bemessungsgrundlage konkretisiert; die einschlägige G-BA-Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie liegt im Stand 17.10.2024 vor.
Wie lange wird Krankengeld höchstens gezahlt?
Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB V wird Krankengeld wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren — gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit — gezahlt. Die Lohnfortzahlungszeit (sechs Wochen) wird angerechnet (§ 48 Abs. 3 SGB V), so dass effektiv 72 Wochen Krankengeldzahlung verbleiben. Bei Hinzutreten einer weiteren Krankheit verlängert sich die Höchstdauer nicht (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 SGB V). Nach Ablauf der 78 Wochen Aussteuerung — ALG-I-Anspruch nach § 145 SGB III oder Reha-Antrag (§ 51 SGB V).
In welchen Fällen ruht der Anspruch nach § 49 SGB V?
Ruhen-Tatbestände nach § 49 Abs. 1 SGB V: (1) Solange Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gewährt wird; (2) bei Bezug von Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V; (3) bei stationärer Reha auf Kosten der Rentenversicherung mit Übergangsgeld; (4) während Auslandsaufenthalts ohne Genehmigung der Krankenkasse; (5) wenn die Krankheit durch eine versicherungsrechtlich relevante Tätigkeit selbst verursacht wurde (Bergunfälle bei Hochrisikosport im Einzelfall). Das Ruhen lässt den Anspruch dem Grunde nach unberührt — er entsteht mit Wegfall des Hinderungsgrunds wieder.
Welche Sozialversicherungsbeiträge werden vom Krankengeld einbehalten?
Vom Krankengeld werden nach § 251 Abs. 2 Satz 2 SGB V der halbe Arbeitnehmer-Anteil zur Pflegeversicherung sowie die vollen Arbeitnehmer-Anteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung getragen. Der KV-Beitrag selbst entfällt, da die Krankenkasse Trägerin der Leistung ist. Konkret 2026: rund 9,3 % RV-AN + 1,3 % AV-AN + ca. 1,8 % PV-AN (halber Beitragssatz, kinderlos zuzüglich 0,3 % Zuschlag nach § 55 Abs. 3 SGB XI) = etwa 12,4 % Abzug vom Bruttokrankengeld. Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse an die anderen Sozialversicherungsträger abgeführt.
Ist Krankengeld zu versteuern?
Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1 Buchstabe a EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG. Das bedeutet: Der Krankengeldbezug erhöht den Steuersatz, der auf das übrige steuerpflichtige Einkommen angewendet wird. Eine Einkommensteuererklärung ist verpflichtend abzugeben, wenn neben Arbeitslohn ein Krankengeldbezug von mehr als 410 € im Veranlagungsjahr vorlag (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Die Krankenkasse meldet die Bezüge automatisch an das Finanzamt (Lohnsteuerbescheinigung gemäß § 41b EStG analog).
Wie lange besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Nach § 45 Abs. 2 SGB V besteht Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, wenn (1) das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist; (2) ein Arzt die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bescheinigt; (3) keine andere im Haushalt lebende Person das Kind versorgen kann. Anspruch je Versichertem und Kind: 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden 30 Tage. Höchstgrenze bei mehreren Kindern: 35 Tage (Eltern) bzw. 70 Tage (alleinerziehend). Höhe: 90 % des entgangenen Nettos, gedeckelt auf 70 % der BBG. Anspruch kumuliert auf das Elternpaar (Übertragung möglich).
Welche Rechtsbehelfe bestehen gegen ablehnende Krankengeldentscheidungen?
Widerspruch nach § 84 SGG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids — schriftlich oder zur Niederschrift bei der Krankenkasse. Bei Ablehnung Klage zum Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Widerspruchsbescheid (§ 87 SGG); Verfahren gerichtskostenfrei nach § 183 SGG. Bei Eilbedürftigkeit (z. B. drohender Existenznot durch Einstellung des Krankengeldes) einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b Abs. 2 SGG. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ist im Krankengeldrecht grundsätzlich gegeben (§ 86a Abs. 1 SGG); bei Aussteuerung (§ 48 SGB V) endet der Anspruch jedoch kraft Gesetzes — Widerspruch hilft hier nur bei Streit über die Sachverhaltsermittlung.
Welche Mitwirkungspflichten bestehen während des Krankengeldbezugs?
Nach § 60 Abs. 1 SGB I i. V. m. § 49 SGB V: (1) lückenlose ärztliche Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit — spätestens am letzten Tag der bisher festgestellten AU (BSG B 1 KR 13/14 R); (2) Anzeige aller Veränderungen, die für die Leistung erheblich sind (z. B. Arbeitsaufnahme, Bezug von Mutterschaftsgeld, Reha-Antrag); (3) Mitwirkung an Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst (§ 275 SGB V) bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit; (4) gegebenenfalls Reha-Antrag innerhalb der Frist nach § 51 SGB V — sonst Wegfall des Anspruchs. Verletzung der Mitwirkungspflicht führt zur Versagung oder Entziehung nach § 66 SGB I.
📖 Schlüsselbegriffe aus SGB V und EFZG
- Arbeitsunfähigkeit (§ 44 SGB V)
- Krankheitsbedingte Unfähigkeit, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit auszuführen, oder Verschlimmerungsgefahr bei Fortsetzung. Ärztliche Feststellung erforderlich; Folgebescheinigung lückenlos.
- Lohnfortzahlung (§ 3 EFZG)
- Sechs Wochen volle Vergütung durch den Arbeitgeber bei AU. Anspruch nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung. Während dieser Zeit ruht das Krankengeld (§ 49 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Bemessungsgrundlage (§ 47 SGB V)
- Regelmäßiges Arbeitsentgelt des letzten vor AU abgerechneten Zeitraums (mindestens vier Wochen). Einmalzahlungen 1/12-Verteilung über zwölf Monate.
- Beitragsbemessungsgrenze KV
- Höchstgrenze der Bemessung in der gesetzlichen KV. 2026: 5.812,50 € pro Monat. Krankengeld ist auf 70 % dieser Grenze gedeckelt.
- Aussteuerung (§ 48 SGB V)
- Erschöpfung der 78-Wochen-Höchstbezugsdauer wegen derselben Krankheit. Anschlussleistungen: ALG I nach § 145 SGB III oder EM-Rente nach §§ 43, 240 SGB VI.
- Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V)
- Anspruch bei Erkrankung eines Kindes unter 12 J. Bis 15 Tage je Kind und Jahr (alleinerziehend 30); Höchstgrenze 35/70 Tage. Höhe 90 % entgangenes Netto, gedeckelt auf 70 % BBG.
- Ruhen (§ 49 SGB V)
- Anspruch besteht dem Grunde nach, wird aber nicht ausgezahlt — z. B. bei Lohnfortzahlung, Mutterschaftsgeld, ungenehmigtem Auslandsaufenthalt. Wiederaufleben mit Wegfall des Hinderungsgrunds.
📚 Quellen und Aktenzeichen
Gesetzestexte, BSG-Entscheidungen und Behördenhinweise, auf denen die Berechnungslogik dieses Rechners beruht.
- § 44 SGB V · Anspruch auf Krankengeld
gesetze-im-internet.de · Tatbestandsmerkmale Arbeitsunfähigkeit.
- § 45 SGB V · Kinderkrankengeld
gesetze-im-internet.de · Anspruch bei Erkrankung des Kindes.
- § 46 SGB V · Entstehen des Anspruchs
gesetze-im-internet.de · Entstehen am Folgetag der Feststellung.
- § 47 SGB V · Höhe und Berechnung des Krankengeldes
gesetze-im-internet.de · 70 % Brutto / 90 % Netto-Cap.
- § 48 SGB V · Dauer des Krankengeldes
gesetze-im-internet.de · 78 Wochen / 3 Jahre.
- § 49 SGB V · Ruhen des Anspruchs
gesetze-im-internet.de · Lohnfortzahlung, Mutterschaftsgeld u. a.
- § 50 SGB V · Ende der Leistung
gesetze-im-internet.de · Beendigungstatbestände.
- § 51 SGB V · Wegfall bei nicht gestelltem Reha-Antrag
gesetze-im-internet.de · Reha-Aufforderung Krankenkasse.
- § 3 EFZG · Lohnfortzahlung
gesetze-im-internet.de · 6 Wochen volle Vergütung.
- BSG · B 1 KR 13/14 R · Lückenlose Folgebescheinigung
bsg.bund.de · Folgefeststellung am letzten Tag.
- BSG · B 3 KR 6/14 R · Bemessungsgrundlage
bsg.bund.de · Anforderungen § 47 SGB V.
- GKV-Spitzenverband · Krankengeld-Berechnungsleitfaden
gkv-spitzenverband.de · Praktische Anwendungshinweise.
🔗 Zum Weiterlesen
Sozialrechtlich verwandte Rechner und nachgelagerte Anschlussleistungen.
Vorgelagerte Leistung: Die Brutto-Netto-Berechnung liefert die Bemessungsgrundlage für § 47 SGB V — das Netto-Arbeitsentgelt der Cap-Prüfung. Der Lohnfortzahlungs-Rechner § 3 EFZG klärt den vorrangigen Anspruch der ersten sechs Wochen.
Anschlussleistungen nach Aussteuerung: Arbeitslosengeld I nach §§ 136 ff. SGB III (Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB III) und die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI. Bei fehlendem Anspruch auf vorrangige Leistungen Subsidiärfunktion des Bürgergeldes nach §§ 19 ff. SGB II.
Kindbezogene Leistungen: Elterngeld nach BEEG, Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V (vorrangig vor Krankengeld; § 49 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Bei Krankheit aus dem Arbeitsverhältnis mit Sozialplan-Hintergrund: Abfindung nach § 1a KSchG / § 9 KSchG.
Beitragsrelevanz: Sozialversicherungs-Beiträge nach §§ 168, 346 SGB. Steuerliche Behandlung: Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.