§§ 178 ff VVG · AUB · Stand Mai 2026

Unfallversicherung-Rechner 2026

Berechnung der Invaliditätsleistung der privaten Unfallversicherung aus Grundsumme, Gliedertaxe und Progression (225/350/500 %). Mit Bedarfsempfehlung für die Versicherungssumme und der wichtigen Abgrenzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

§§ 178 ff VVG

Unfallversicherung

Stand 05/2026

Gliedertaxe & Progression

Fachliche Prüfung durch die Versicherungs­redaktion am 18. Mai 2026. Progressionsmodell vereinfacht; Gliedertaxe nach marktüblichen AUB-Werten.

Live · 2026

Kapitalleistung bei 100 % Invalidität

525.000 €

Grundsumme 150.000 € · Progression 350 % · max. bei Vollinvalidität 525.000 €

Auszahlungssatz

350 %

Max. (100 %)

525.000 €

Empf. Grundsumme

270.000 €

Leistung

525.000 €

Faustregel · Als Grundsumme gilt das 6-fache Jahresbruttoeinkommen als Orientierung, kombiniert mit einer Progression von mindestens 225 %. Die Progression hebelt die Leistung bei schwerer Invalidität — bei Vollinvalidität wird die Grundsumme mit dem Progressionsfaktor multipliziert.

Hinweis: Der Rechner nutzt ein vereinfachtes Progressionsmodell (bis 25 % linear, darüber steigend bis zur gewählten Progression). Die tatsächliche Leistung hängt von der konkreten Gliedertaxe, dem Mitwirkungsanteil und den Bedingungen des Tarifs ab. Keine Versicherungsberatung.

Kapitalschutz bei dauerhaften Unfallfolgen

Die private Unfallversicherung zahlt eine Kapitalleistung, wenn ein Unfall — ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis — zu einer dauerhaften Invalidität führt. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr, also auch in der Freizeit und im Haushalt, wo die meisten Unfälle passieren. Die Leistung ergibt sich aus Grundsumme, Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe und Progression. Wichtig: Krankheitsbedingte Invalidität ist nicht versichert — dafür braucht es eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rechtsgrundlage §§ 178 ff VVG · AUB
Empf. Grundsumme 6 × Jahresbrutto
Progression 225 / 350 / 500 %
Geltung weltweit · 24/7 · Beruf & Freizeit

Die Gliedertaxe

Für jedes Körperteil ist ein fester Invaliditätsgrad definiert. Beispiele bei 150.000 € Grundsumme (ohne Progression bis 25 %).

Körperteil / Sinn Invaliditätsgrad Leistung (Beispiel)
Arm (im Schultergelenk) 70 % bei 150.000 € GS: 105.000 €
Hand 55 % 82.500 €
Daumen 20 % 30.000 €
Bein (über Knie) 60 % 90.000 €
Fuß 40 % 60.000 €
Auge (Sehkraft) 50 % 75.000 €
Gehör (ein Ohr) 30 % 45.000 €

Werte marktüblicher AUB; „verbesserte" Gliedertaxen einzelner Tarife liegen höher. Bei teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der anteilige Grad. Quelle: GDV-Musterbedingungen (AUB); §180 VVG.

Progression und Versicherungssumme

Die Progression hebelt die Leistung bei schwerer Invalidität — entscheidend für den Schutz vor existenziellen Folgen.

Worked Example — Vollinvalidität bei 150.000 € Grundsumme

Leistung je nach gewählter Progression.

Progression Faktor bei 100 % Leistung
ohne Progression1,0×150.000 €
225 %2,25×337.500 €
350 %3,5×525.000 €
500 %5,0×750.000 €

Faustregel für die Grundsumme: 6-faches Jahresbruttoeinkommen. Lieber moderate Grundsumme mit hoher Progression als hohe Grundsumme ohne Progression. Quelle: marktübliche Bedarfsfaustregeln.

Unfallversicherung vs. Berufsunfähigkeit

Beide schützen vor Einkommensverlust — aber bei völlig unterschiedlichen Ursachen.

Unfallversicherung

Nur bei Unfällen

  • + Weltweit, 24/7, Beruf & Freizeit
  • + Günstiger Beitrag
  • + Auch für Kinder & Senioren
  • Keine Krankheiten abgedeckt
  • Nur ~ 10 % der Invaliditätsursachen

Rolle

Sinnvolle Ergänzung — kein Ersatz für die BU. Zentral für alle, die keine BU bekommen.

Berufsunfähigkeit

Bei Unfall UND Krankheit

  • + Deckt ~ 90 % krankheitsbedingte BU
  • + Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit
  • + Echter Arbeitskraftschutz
  • Höherer Beitrag
  • Gesundheitsprüfung, ggf. Ausschlüsse

Rolle

Wichtigster Schutz der Arbeitskraft für Erwerbstätige — vorrangig vor der Unfallversicherung.

Merksatz: Rund 90 % aller Berufsunfähigkeiten sind krankheitsbedingt — Rücken, Psyche, Herz-Kreislauf, Krebs. Diese Fälle deckt nur die BU. Die Unfallversicherung ist eine günstige Ergänzung, ersetzt aber niemals den Arbeitskraftschutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

In sieben Schritten zur passenden Police

Von der Bedarfsklärung bis zum Tarifvergleich — die sinnvolle Reihenfolge.

I

Bedarf klären

Wer soll abgesichert werden und wofür? Bei Erwachsenen ergänzend zur BU, bei Kindern und Senioren als zentrale Absicherung gegen dauerhafte Unfallfolgen.

II

Grundsumme festlegen

Als Orientierung das 6-fache Jahresbruttoeinkommen. Lieber moderate Grundsumme mit hoher Progression als umgekehrt — so sind schwere Fälle abgesichert.

III

Progression wählen

Mindestens 225 %, besser 350 % oder 500 %. Die Progression hebelt die Leistung bei schwerer Invalidität überproportional.

IV

Gliedertaxe prüfen

Eine „verbesserte" Gliedertaxe mit höheren Prozentsätzen für Hände, Finger und Beine ist vor allem für körperliche Berufe wichtig.

V

Bedingungen vergleichen

Mitwirkungsgrenze (möglichst hoch), eingeschlossene Eigenbewegungen, Fristen für die Invaliditätsfeststellung und Zusatzbausteine wie Unfallrente.

VI

Zusatzbausteine wählen

Unfallrente ab 50 % Invalidität, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen — je nach Bedarf ergänzen.

VII

Tarife vergleichen & abschließen

Bei gleicher Grundsumme unterscheiden sich Leistungen und Beiträge erheblich. Ein Vergleich nach Gliedertaxe, Progression und Mitwirkung lohnt sich.

Bei gleicher Grundsumme unterscheiden sich Gliedertaxe, Progression, Mitwirkungsgrenze und Beitrag erheblich. Ein Vergleich der Unfallversicherung stellt passende Tarife nebeneinander und filtert nach Grundsumme, Progression und Zusatzbausteinen. Wer ergänzend die Arbeitskraft absichern will, prüft zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung — sie ist der vorrangige Schutz. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

Vier Konstellationen aus der Praxis

Vollinvalidität mit Progression, Teilinvalidität nach Gliedertaxe, Abgrenzung zur BU und Mitwirkungsanteil.

Konstellation A · Vollinvalidität mit Progression

150.000 € Grundsumme · 350 % Progression

Schwerer Sturz, 100 % Invalidität · 525.000 € Leistung

Sachverhalt. Ein Versicherter mit 150.000 € Grundsumme und 350 % Progression erleidet bei einem Unfall eine Vollinvalidität (100 % nach Gliedertaxe). Es geht um die Höhe der Kapitalleistung.

Bewertung. Grundsumme × Progression = 150.000 × 3,5

Ergebnis. Bei Vollinvalidität wird die Grundsumme mit dem Progressionsfaktor multipliziert: 150.000 € × 350 % = 525.000 €. Die Progression sorgt dafür, dass gerade die schweren, existenzbedrohenden Fälle überproportional abgesichert sind. Ohne Progression läge die Leistung nur bei 150.000 € — zu wenig, um einen behindertengerechten Umbau, Verdienstausfall und lebenslange Mehrkosten zu decken. Deshalb gilt: lieber moderate Grundsumme mit hoher Progression als umgekehrt.

Konstellation B · Teilinvalidität nach Gliedertaxe

Verlust eines Daumens · 20 %

Handwerker verliert Daumen · 30.000 € Leistung

Sachverhalt. Ein Handwerker verliert bei einem Arbeitsunfall den Daumen der rechten Hand. Nach der Gliedertaxe entspricht der Daumen 20 % Invalidität. Grundsumme 150.000 €, Progression 350 %.

Bewertung. bis 25 % Invalidität wirkt die Progression noch nicht

Ergebnis. Bei 20 % Invaliditätsgrad greift die Progression noch nicht (sie setzt erst über 25 % ein): Leistung = 150.000 € × 20 % = 30.000 €. Die Gliedertaxe legt für jedes Körperteil einen festen Invaliditätsgrad fest — der Daumen 20 %, die ganze Hand 55 %, der Arm 70 %. Für Handwerker und Menschen in körperlichen Berufen ist eine günstige Gliedertaxe (höhere Prozentsätze für Hände/Finger) besonders wichtig.

Konstellation C · Unfallversicherung vs. BU

Abgrenzung der Leistungsfälle

Bandscheibenvorfall — Unfall zahlt nicht, BU schon

Sachverhalt. Ein Angestellter wird durch einen Bandscheibenvorfall berufsunfähig. Er hat sowohl eine Unfall- als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung und fragt, welche leistet.

Bewertung. Krankheit ist kein Unfall — nur die BU greift

Ergebnis. Die private Unfallversicherung leistet nur bei einem Unfall — einem plötzlich von außen einwirkenden Ereignis. Krankheitsbedingte Invalidität (Bandscheibe, Rücken, psychische Erkrankungen) ist nicht versichert. Da rund 90 % aller Berufsunfähigkeiten krankheitsbedingt sind, ersetzt die Unfallversicherung keine BU. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung — etwa für Kinder, Senioren oder als Zusatz —, aber kein vollwertiger Arbeitskraftschutz.

Konstellation D · Mitwirkungsanteil

Vorerkrankung mindert die Leistung

Knieschaden mit 40 % Vorerkrankung · Kürzung der Leistung

Sachverhalt. Nach einem Unfall bleibt eine Knieinvalidität zurück. Der Gutachter stellt fest, dass eine Vorerkrankung (Arthrose) zu 40 % an der Invalidität mitgewirkt hat. Die Police sieht eine Mitwirkungsklausel ab 25 % vor.

Bewertung. Mitwirkungsanteil über der Grenze kürzt die Leistung anteilig

Ergebnis. Hat eine Krankheit oder ein Gebrechen an der Unfallfolge mitgewirkt, kürzt der Versicherer die Leistung um den Mitwirkungsanteil — hier 40 %. Aus 60.000 € würden 36.000 €. Viele Klauseln greifen erst ab 25 % oder 50 % Mitwirkung. Tarife mit hoher Mitwirkungsgrenze (z. B. erst ab 50 %) oder ganz ohne Mitwirkungsklausel sind besonders für ältere Versicherte und Menschen mit Vorerkrankungen vorteilhaft — ein zentrales Vergleichskriterium.

Worauf es bei den Bedingungen ankommt

Nicht die Grundsumme allein entscheidet — die Klauseln machen den Unterschied.

Die wichtigsten Vergleichskriterien

Worauf vor Abschluss zu achten ist.

Gliedertaxe: Höhere Invaliditätsgrade für Hände, Finger und Beine verbessern die Leistung bei Teilinvalidität — wichtig für körperliche Berufe.

Mitwirkungsanteil: Je höher die Grenze (z. B. erst ab 50 % oder ganz ohne Klausel), desto besser — vor allem bei Vorerkrankungen und im Alter.

Eigenbewegungen & Kraftanstrengung: Tarife, die verdrehte Gelenke und Schäden durch erhöhte Kraftanstrengung einschließen, schließen eine häufige Lücke.

Fristen: Längere Fristen für die Feststellung der Invalidität (18–24 statt 15 Monate) verhindern Anspruchsverluste bei spät erkennbaren Folgen.

Zusatzbausteine: Unfallrente ab 50 %, Bergungskosten, Krankenhaustagegeld und kosmetische Operationen je nach Bedarf einschließen.

Update-Log 2025 → 2026

Entwicklungen bei Gliedertaxen, Mitwirkungsgrenzen und Einschlüssen.

Januar 2025

Verbesserte Gliedertaxen am Markt

Mehrere Versicherer haben ihre Gliedertaxen aufgewertet — höhere Invaliditätsgrade für Hände, Finger und Beine. Für handwerkliche Berufe verbessert das die Leistung im Teilinvaliditätsfall deutlich; ein Tarifvergleich nach Gliedertaxe lohnt sich.

April 2025

Höhere Mitwirkungsgrenzen

Im Wettbewerb bieten immer mehr Tarife Mitwirkungsgrenzen erst ab 50 % oder verzichten ganz auf die Mitwirkungsklausel. Das ist besonders für ältere Versicherte und Menschen mit Vorerkrankungen ein wichtiger Vorteil.

September 2025

Erweiterte Eigenbewegungs-Einschlüsse

Neuere Tarife schließen verstärkt Gesundheitsschäden durch erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen (z. B. verdrehte Gelenke) ein — eine Lücke klassischer Bedingungen, die in der Praxis häufig zu Streit führte.

Mai 2026

Kinder-Unfalltarife im Test

Aktuelle Vergleiche zeigen für Kinder-Unfallversicherungen erhebliche Leistungsunterschiede bei ähnlichem Beitrag. Empfohlen werden hohe Grundsummen mit Progression sowie der Einschluss von Infektionen und Vergiftungen.

Häufige Fragen zur Unfallversicherung

12 Antworten zu Leistung, Gliedertaxe, Progression und Abgrenzung.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung zahlt eine Kapitalleistung, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung (Invalidität) führt. Die Höhe ergibt sich aus der vereinbarten Grundsumme, dem Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe und der Progression. Weitere mögliche Bausteine sind Unfallrente, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen und Todesfallleistung. Sie gilt weltweit und rund um die Uhr — anders als die gesetzliche Unfallversicherung, die nur Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt.

Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherung?

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Entscheidend sind „plötzlich", „von außen" und „unfreiwillig". Krankheiten, Verschleiß, Bandscheibenvorfälle und psychische Leiden sind keine Unfälle und nicht versichert. Viele Tarife schließen aber bestimmte Eigenbewegungen (z. B. verdrehte Gelenke) und erhöhte Kraftanstrengungen ausdrücklich ein — ein wichtiges Vergleichskriterium.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe legt für jedes Körperteil und Sinnesorgan einen festen Invaliditätsgrad fest — etwa Arm 70 %, Hand 55 %, Daumen 20 %, Bein 60 %, Fuß 40 %, Auge 50 %. Bei vollständigem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit gilt der volle Satz, bei teilweiser Beeinträchtigung anteilig. Die Gliedertaxe variiert zwischen den Tarifen erheblich — eine „verbesserte" Gliedertaxe mit höheren Prozentsätzen für Hände und Finger ist besonders für handwerkliche Berufe vorteilhaft.

Wie funktioniert die Progression?

Die Progression hebelt die Leistung bei schwerer Invalidität überproportional. Bei einer 350 %-Progression wird die Grundsumme bei Vollinvalidität mit 3,5 multipliziert. Bis etwa 25 % Invalidität wirkt sie meist noch nicht (lineare Leistung), darüber steigt der Auszahlungssatz progressiv an. So sind gerade die existenzbedrohenden Schwerstfälle gut abgesichert. Üblich sind Progressionen von 225 %, 350 % und 500 % — empfohlen wird mindestens 225 %, besser 350 %.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Als Faustregel gilt eine Grundsumme in Höhe des 6-fachen Jahresbruttoeinkommens, kombiniert mit mindestens 225 % Progression. Bei einem Jahresbrutto von 45.000 € wären das 270.000 € Grundsumme. Wichtiger als eine sehr hohe Grundsumme ohne Progression ist die Kombination aus moderater Grundsumme und hoher Progression, weil so die schweren Invaliditätsfälle ausreichend abgesichert sind. Für Kinder werden oft pauschal 200.000–300.000 € empfohlen.

Ersetzt die Unfallversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Die Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, während rund 90 % aller Berufsunfähigkeiten krankheitsbedingt sind (Rücken, Psyche, Herz-Kreislauf, Krebs). Wer seine Arbeitskraft absichern will, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle, günstige Ergänzung — besonders für Menschen, die keine BU bekommen (Kinder, Senioren, bestimmte Risikoberufe) oder als zusätzlicher Baustein.

Was ist der Mitwirkungsanteil?

Wirken eine Krankheit oder ein Gebrechen an der Unfallfolge mit, kürzt der Versicherer die Leistung um den Mitwirkungsanteil. Beispiel: Hat eine bestehende Arthrose zu 40 % an einer Knieinvalidität mitgewirkt, wird die Leistung um 40 % gekürzt. Viele Klauseln greifen erst ab einem Mitwirkungsanteil von 25 % oder 50 %. Tarife mit hoher Mitwirkungsgrenze sind für ältere Versicherte und Menschen mit Vorerkrankungen vorteilhaft.

Was ist die Unfallrente?

Zusätzlich zur Kapitalleistung kann eine Unfallrente vereinbart werden, die ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (oft ab 50 %) lebenslang monatlich gezahlt wird. Sie ist sinnvoll, wenn dauerhaft hohe Mehrkosten entstehen (Pflege, Assistenz). Alternativ deckt eine ausreichend hohe Grundsumme mit Progression den Kapitalbedarf ab. Die Wahl zwischen hoher Kapitalleistung und Unfallrente hängt vom individuellen Bedarf ab.

Bis wann muss die Invalidität festgestellt werden?

Die Invalidität muss in der Regel innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten und ärztlich festgestellt sowie beim Versicherer geltend gemacht werden (Fristen je nach Bedingungen). Manche Tarife verlängern diese Frist auf 18 oder 24 Monate. Der Unfall selbst ist unverzüglich zu melden. Bei verspäteter Feststellung droht der Verlust des Anspruchs — die Fristen sind daher genau zu beachten.

Gilt die Unfallversicherung weltweit?

Ja, die private Unfallversicherung gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr — im Beruf, in der Freizeit, im Urlaub und im Haushalt. Das unterscheidet sie von der gesetzlichen Unfallversicherung, die nur Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten abdeckt. Gerade weil die meisten Unfälle in der Freizeit und im Haushalt passieren, schließt die private Police eine wichtige Lücke der gesetzlichen Absicherung.

Lohnt sich eine Unfallversicherung für Kinder?

Ja, denn Kinder sind gesetzlich nur in Kita, Schule und auf den direkten Wegen dorthin unfallversichert — nicht in der Freizeit, wo die meisten Unfälle passieren. Eine private Kinder-Unfallversicherung ist günstig und sichert dauerhafte Invaliditätsfolgen ab. Da Kinder keine BU abschließen können, ist sie hier besonders sinnvoll. Empfohlen werden hohe Grundsummen mit Progression sowie der Einschluss von Infektionen und vergifteten Lebensmitteln.

Welche Berufe oder Hobbys sind ausgeschlossen?

Bestimmte risikoreiche Tätigkeiten und Hobbys können ausgeschlossen sein oder Risikozuschläge auslösen — etwa Motorsport, Fallschirmspringen, Drachenfliegen oder Tauchen in großen Tiefen. Auch Unfälle infolge von Trunkenheit oder vorsätzlicher Straftaten sind ausgeschlossen. Wer gefährliche Hobbys ausübt, sollte den Versicherungsschutz vorab klären und Tarife wählen, die diese Aktivitäten einschließen.

Ist dieser Rechner eine Versicherungsberatung?

Nein. Der Rechner berechnet die Invaliditätsleistung anhand eines vereinfachten Progressionsmodells und gibt eine Bedarfsorientierung für die Grundsumme. Die tatsächliche Leistung hängt von der konkreten Gliedertaxe, den Bedingungen (Mitwirkungsanteil, eingeschlossene Eigenbewegungen, Fristen) und der individuellen Situation ab. Für die Tarifwahl sollte ein unabhängiger Versicherungsberater oder -makler hinzugezogen werden.

Schlüsselbegriffe der Unfallversicherung

Invalidität
Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls. Grundlage der Kapitalleistung.
Gliedertaxe
Tabelle fester Invaliditätsgrade je Körperteil und Sinnesorgan (z. B. Hand 55 %, Daumen 20 %). Bestimmt die Teilleistung.
Progression
Überproportionale Steigerung der Leistung bei hohem Invaliditätsgrad. Bei 350 % wird die Grundsumme bei Vollinvalidität mit 3,5 multipliziert.
Grundsumme
Vereinbarte Versicherungssumme, die bei 100 % Invalidität ohne Progression ausgezahlt würde — Basis der Berechnung.
Mitwirkungsanteil
Anteil, zu dem eine Krankheit/Gebrechen an der Unfallfolge mitgewirkt hat. Kürzt die Leistung; Klauseln greifen oft erst ab 25 % oder 50 %.
Unfallrente
Zusätzlich vereinbarte lebenslange Monatsrente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (oft ab 50 %).

Quellen und Paragraphen

Gesetzestexte und Branchenquellen, auf denen die Berechnungslogik beruht.

Zum Weiterlesen

Themen rund um Arbeitskraft- und Existenzschutz.

Der wichtigste Schutz der Arbeitskraft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung — sie deckt auch krankheitsbedingte Invalidität. Bei dauerhafter Erwerbsminderung greift die staatliche Erwerbsminderungsrente, die jedoch meist nicht ausreicht.

Für die Hinterbliebenenabsicherung ist die Risikolebensversicherung zentral, für den Pflegefall die Pflegelücke. Bei Verdienstausfall durch Krankheit hilft der Krankengeld-Rechner.

Den Gesamtbedarf über alle Lebensrisiken bündelt der Vorsorge-Bedarfs-Rechner. Zur Grundabsicherung gehören außerdem die Privathaftpflicht und die Hausratversicherung.

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Methodik & Pflegezyklus

Wie die Leistungsberechnung dieses Rechners zustandekommt

Der Rechner verwendet ein vereinfachtes Progressionsmodell: bis 25 % Invalidität lineare Leistung (1× Grundsumme × Grad), darüber linear ansteigend bis zur gewählten Progression bei 100 % Vollinvalidität. Die Bedarfsempfehlung für die Grundsumme beruht auf der marktüblichen Faustregel des 6-fachen Jahresbruttoeinkommens. Die konkrete Leistung hängt von der Gliedertaxe des Tarifs, dem Mitwirkungsanteil und den Bedingungen ab. Dies ist ein Berechnungswerkzeug zur Orientierung und ersetzt keine Versicherungsberatung.

Quellen: §§ 178 ff VVG · § 180 VVG · GDV-Musterbedingungen (AUB) · BaFin · Stiftung Warentest 2026 Letzte fachliche Prüfung: 18. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich sowie bei Bedingungsänderungen am Markt. Methodik-Übersicht →
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