Gehalt nach Wochenstunden
Beispiel bei 4.000 € Vollzeitbrutto und 40-Stunden-Vollzeitwoche — das Gehalt sinkt proportional zur Stundenzahl.
| Wochenstunden | Anteil Vollzeit | Monatsbrutto |
|---|---|---|
| 40 h (Vollzeit) | 100 % | 4.000 € |
| 35 h | 87,5 % | 3.500 € |
| 32 h (4-Tage-Woche) | 80 % | 3.200 € |
| 30 h | 75 % | 3.000 € |
| 25 h | 62,5 % | 2.500 € |
| 20 h (Halbtags) | 50 % | 2.000 € |
Bruttowerte. Der Stundenlohn bleibt in allen Stufen identisch (hier rund 23,08 €). Netto sinkt durch die Steuerprogression jeweils etwas weniger stark als brutto. Quelle: eigene Berechnung (Proportionalitätsprinzip §4 TzBfG).
Anspruch auf Teilzeit & Brückenteilzeit
Zwei Wege in die Teilzeit — unbefristet oder befristet mit garantierter Rückkehr.
Unbefristete Teilzeit
- + Betrieb über 15 Arbeitnehmer
- + Beschäftigung über 6 Monate
- + Antrag 3 Monate vorher, Textform
- + Ablehnung nur aus betrieblichen Gründen
- − keine garantierte Rückkehr auf Vollzeit
Geeignet für
Dauerhafte Reduzierung — Rückkehr nur über freie Stellen (§9 TzBfG).
Brückenteilzeit
- + befristet 1–5 Jahre
- + garantiertes Rückkehrrecht auf Vollzeit
- + Betrieb über 45 Arbeitnehmer
- + ideal für planbare Lebensphasen
- − Zumutbarkeitsgrenze bei 46–200 AN
Geeignet für
Vorübergehende Reduzierung (Kinder, Pflege, Weiterbildung) mit sicherer Rückkehr.
In sieben Schritten in die Teilzeit
Von der Gehaltsberechnung bis zur Vorsorgeanpassung.
Vollzeitgehalt erfassen
Aktuelles Vollzeit-Monatsbrutto und die zugehörige Wochenarbeitszeit (meist 38,5–40 h) eintragen.
Wunsch-Stundenzahl wählen
Die geplante Teilzeit-Wochenarbeitszeit festlegen — z. B. 30 h, 32 h (4-Tage-Woche) oder 20 h (halbtags).
Proportionales Gehalt ablesen
Das Teilzeitgehalt sinkt im Verhältnis der Stunden; der Stundenlohn bleibt gleich. Differenz und Jahresbrutto werden mit ausgegeben.
Anspruch prüfen
§8 TzBfG: Betrieb über 15 Arbeitnehmer, Beschäftigung über sechs Monate. Antrag drei Monate vorher in Textform.
Rückkehr klären
Soll die Rückkehr auf Vollzeit gesichert sein? Dann Brückenteilzeit (§9a TzBfG) statt unbefristeter Teilzeit wählen.
Netto & Steuerklasse prüfen
Das Netto sinkt durch die Progression weniger stark als das Brutto. Ein Steuerklassenwechsel kann die monatliche Liquidität optimieren.
Vorsorge anpassen
Geringere Rentenbeiträge bedeuten weniger gesetzliche Rente. Betriebliche oder private Vorsorge gegensteuern lassen.
Wer in Teilzeit weniger einzahlt, sammelt weniger gesetzliche Rente — die Lücke wird im Alter spürbar. Eine private Altersvorsorge im Vergleich gleicht das gezielt aus, gerade bei langjähriger Teilzeit. Auch die Absicherung der Arbeitskraft (BU) bleibt wichtig — sie bemisst sich am Bedarf, nicht an der Stundenzahl. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.
Vier Konstellationen aus der Praxis
Reduzierung auf 30 h, Brückenteilzeit, Netto-Effekt der Progression und Folgen für die Rente.
Konstellation A · Reduzierung auf 30 Stunden
§8 TzBfG · Anspruch auf Teilzeit
Von 40 auf 30 Stunden · Gehalt sinkt auf 75 %
Sachverhalt. Eine Angestellte mit 4.000 € Vollzeitbrutto (40 h) möchte auf 30 Wochenstunden reduzieren. Der Betrieb hat mehr als 15 Beschäftigte, das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate.
Bewertung. Anspruch auf Teilzeit nach §8 TzBfG
Ergebnis. Das Gehalt sinkt proportional auf 30/40 = 75 % → 3.000 € brutto. Der Stundenlohn bleibt mit rund 23,08 € identisch (TzBfG-Diskriminierungsverbot). Nach §8 TzBfG besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit, wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht — der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Der Antrag ist drei Monate vor Beginn in Textform zu stellen.
Konstellation B · Brückenteilzeit
§9a TzBfG · befristete Teilzeit
2 Jahre Teilzeit mit Rückkehrrecht auf Vollzeit
Sachverhalt. Ein Beschäftigter will für zwei Jahre in Teilzeit gehen und danach garantiert auf seine Vollzeitstelle zurückkehren. Der Betrieb hat mehr als 45 Arbeitnehmer.
Bewertung. Brückenteilzeit sichert die Rückkehr auf Vollzeit
Ergebnis. Die Brückenteilzeit nach §9a TzBfG erlaubt eine befristete Reduzierung (1–5 Jahre) mit anschließendem Rückkehrrecht auf die frühere Arbeitszeit — anders als bei der klassischen Teilzeit, bei der die Rückkehr nicht garantiert ist. Voraussetzung: Betrieb mit mehr als 45 Arbeitnehmern, Arbeitsverhältnis über sechs Monate. Für die Dauer gilt das reduzierte, proportionale Gehalt; danach lebt der Vollzeitanspruch automatisch wieder auf.
Konstellation C · Teilzeit & Steuerprogression
überproportional mehr netto
Netto sinkt weniger stark als brutto
Sachverhalt. Bei der Reduzierung von 4.000 € auf 3.000 € brutto (−25 %) stellt sich die Frage, ob auch das Netto um 25 % sinkt.
Bewertung. durch die Progression bleibt anteilig mehr netto
Ergebnis. Nein — durch den progressiven Steuertarif sinkt das Netto weniger stark als das Brutto. Wer 25 % weniger brutto verdient, verliert netto oft nur etwa 18–22 %, weil der Grenzsteuersatz auf den wegfallenden obersten Einkommensteil am höchsten war. Das macht Teilzeit finanziell etwas attraktiver, als die reine Bruttobetrachtung vermuten lässt. Den genauen Nettobetrag liefert der Brutto-Netto-Rechner — ein Steuerklassenwechsel kann zusätzlich optimieren.
Konstellation D · Auswirkung auf die Rente
geringere Rentenbeiträge
Teilzeit über viele Jahre · spürbar weniger Rente
Sachverhalt. Eine Beschäftigte arbeitet 15 Jahre in Teilzeit (60 %) statt Vollzeit. Welche Folgen hat das für die gesetzliche Rente?
Bewertung. weniger Beitrag = weniger Entgeltpunkte = weniger Rente
Ergebnis. Da die Rentenbeiträge am Bruttogehalt hängen, sammelt man in Teilzeit weniger Entgeltpunkte — die spätere Rente fällt entsprechend geringer aus. 60 % Teilzeit über 15 Jahre bedeuten grob 40 % weniger Rentenanwartschaft aus dieser Zeit. Wichtig für die Planung, besonders bei langjähriger Teilzeit (häufig bei Eltern). Gegensteuern lässt sich über private oder betriebliche Altersvorsorge. Den Effekt zeigen der Renten- und der Rentenlücke-Rechner.
Folgen für Netto, Rente & Sozialversicherung
Teilzeit wirkt sich unterschiedlich aus — beim Netto günstiger, bei der Rente nachteilig.
Die drei wichtigsten Effekte
Was sich bei reduzierter Arbeitszeit ändert.
Netto sinkt weniger als brutto: Durch den progressiven Steuertarif entfällt der am höchsten besteuerte oberste Einkommensteil. Minus 25 % brutto bedeuten oft nur etwa minus 18–22 % netto.
Volle Sozialversicherung bleibt: Über der Minijob-Grenze (603 €) ist man voll versichert — Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. bleiben erhalten. Im Übergangsbereich bis 2.000 € gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge.
Rente sinkt proportional: Weniger Bruttogehalt heißt weniger Entgeltpunkte und damit weniger gesetzliche Rente. Bei langjähriger Teilzeit ist das der größte finanzielle Nachteil — gegensteuern über betriebliche/private Vorsorge.
Urlaub & Sonderzahlungen anteilig: Urlaub richtet sich nach Arbeitstagen (nicht Stunden); Weihnachts- und Urlaubsgeld werden anteilig gezahlt. Der Stundenlohn und alle Pro-Stunde-Leistungen bleiben gleich.
Update-Log 2026
Entwicklungen bei Teilzeitmodellen und ihren Folgen.
Brückenteilzeit fest etabliert
Die 2019 eingeführte Brückenteilzeit (§9a TzBfG) ist fester Bestandteil des Arbeitsrechts: befristete Teilzeit mit Rückkehrrecht für Betriebe über 45 Arbeitnehmer. Sie ist die sichere Alternative, wenn die Rückkehr auf Vollzeit garantiert sein soll.
Debatte um 4-Tage-Woche
Mehrere Pilotprojekte und Tarifinitiativen haben die 4-Tage-Woche (meist 32 h) in die Diskussion gebracht. Ohne vollen Lohnausgleich ist sie klassische Teilzeit (80 % Gehalt); mit Lohnausgleich ein freiwilliges Arbeitgebermodell.
Minijob-Grenze 603 €
Sehr kleine Teilzeit unter 603 €/Monat fällt unter die Minijob-Regeln (steuer-/abgabenfrei, aber eingeschränkter SV-Schutz). Wer mehr verdient, ist voll sozialversichert — im Übergangsbereich bis 2.000 € mit reduzierten Beiträgen.
Teilzeitquote weiter hoch
Teilzeit bleibt das häufigste flexible Arbeitsmodell, vor allem bei Eltern und in der Pflege von Angehörigen. Die Auswirkungen auf die spätere Rente rücken stärker in den Fokus der Vorsorgeplanung.
Häufige Fragen zur Teilzeit
12 Antworten zu Gehalt, Anspruch, Rückkehr und Folgen.
Wie berechnet sich das Teilzeitgehalt?
Das Teilzeitgehalt ergibt sich proportional aus dem Vollzeitgehalt: Teilzeitbrutto = Vollzeitbrutto × (Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden). Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, erhält 30/40 = 75 % des Vollzeitgehalts. Der Stundenlohn bleibt dabei unverändert — Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter bezahlt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte (§4 TzBfG).
Habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?
Ja, unter Voraussetzungen. Nach §8 TzBfG haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, wenn der Betrieb in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht. Der Arbeitgeber kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Der Antrag ist spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform zu stellen.
Was ist Brückenteilzeit?
Die Brückenteilzeit nach §9a TzBfG ist eine zeitlich befristete Teilzeit (zwischen einem und fünf Jahren) mit garantiertem Rückkehrrecht auf die vorherige Arbeitszeit. Anders als bei der klassischen Teilzeit muss man nicht hoffen, später wieder aufstocken zu können. Voraussetzung: Der Betrieb hat mehr als 45 Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis besteht über sechs Monate. Bei 46–200 Beschäftigten gilt eine Zumutbarkeitsgrenze (nur jeder 15. Beschäftigte).
Bleibt der Stundenlohn in Teilzeit gleich?
Ja. Nach dem Diskriminierungsverbot des §4 TzBfG dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Vollzeitkräfte — der Stundenlohn ist identisch. Auch anteilige Ansprüche auf Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, betriebliche Altersvorsorge und sonstige Leistungen bleiben proportional erhalten. Eine schlechtere Bezahlung pro Stunde wäre unzulässig.
Sinkt das Netto genauso stark wie das Brutto?
Nein, meist weniger stark. Durch den progressiven Einkommensteuertarif entfällt bei der Gehaltsreduzierung der am höchsten besteuerte oberste Einkommensteil. Wer 25 % weniger brutto verdient, verliert netto oft nur etwa 18–22 %. Das macht Teilzeit finanziell etwas attraktiver als die reine Bruttobetrachtung. Den exakten Nettobetrag berechnet der Brutto-Netto-Rechner mit Steuerklasse und Bundesland.
Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rente aus?
Die gesetzliche Rente richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen, die am Bruttogehalt hängen. In Teilzeit sammelt man entsprechend weniger Entgeltpunkte und erhält später weniger Rente. Bei langjähriger Teilzeit (oft bei Eltern) kann das spürbar sein. Gegensteuern lässt sich über betriebliche Altersvorsorge, Riester (mit Zulagen besonders attraktiv) oder private Vorsorge.
Bleibe ich in Teilzeit sozialversichert?
Ja, solange der Verdienst über der Minijob-Grenze (2026: 603 €) liegt, besteht volle Sozialversicherungspflicht in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung — mit allen Leistungsansprüchen (Krankengeld, Arbeitslosengeld). Liegt der Teilzeitverdienst im Übergangsbereich (bis 2.000 €), gelten reduzierte Arbeitnehmerbeiträge. Erst unter 603 € wäre es ein Minijob mit eingeschränktem Schutz.
Habe ich in Teilzeit Anspruch auf vollen Urlaub?
Der Urlaubsanspruch wird proportional an die Arbeitstage angepasst, nicht an die Stunden. Wer weiterhin an fünf Tagen arbeitet (nur kürzer), behält den vollen Urlaubsanspruch in Tagen. Wer auf vier Tage reduziert, erhält 4/5 der Urlaubstage. Entscheidend ist die Zahl der wöchentlichen Arbeitstage — die Erholungswirkung pro Urlaubstag bleibt schließlich gleich.
Kann ich von Teilzeit auf Vollzeit zurück?
Bei klassischer Teilzeit (§8 TzBfG) gibt es kein automatisches Rückkehrrecht — man ist bei der Aufstockung auf freie Stellen angewiesen (§9 TzBfG: bevorzugte Berücksichtigung bei gleicher Eignung). Wer die Rückkehr sichern will, sollte die Brückenteilzeit (§9a TzBfG) wählen, die ein garantiertes Rückkehrrecht enthält. Diese Entscheidung sollte vor der Reduzierung getroffen werden.
Was ist die 4-Tage-Woche?
Die 4-Tage-Woche ist ein Teilzeit- oder Arbeitszeitmodell mit (meist) 32 Wochenstunden auf vier Tage. Bei vollem Lohnausgleich (gleiches Gehalt für weniger Stunden) ist es ein freiwilliges Arbeitgeber-Modell. Ohne Lohnausgleich ist es klassische Teilzeit: 32/40 = 80 % des Gehalts. Der Rechner zeigt das proportionale Gehalt — den vollen Lohnausgleich müsste der Arbeitgeber gesondert zusagen.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel bei Teilzeit?
Möglicherweise. Wenn ein Partner in Teilzeit deutlich weniger verdient als der andere, kann die Steuerklassenkombination III/V oder das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) das gemeinsame Netto optimieren bzw. unterjährig gerechter verteilen. Die endgültige Steuerlast ändert sich durch den Steuerklassenwechsel nicht (das regelt die Steuererklärung), wohl aber die monatliche Liquidität. Details im Steuerklassen-Rechner.
Gilt Teilzeit auch in der Elternzeit?
Ja. Während der Elternzeit darf man bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten (Elternzeit-Teilzeit, §15 BEEG). Bei Betrieben über 15 Arbeitnehmern besteht ein Anspruch darauf. Das anteilige Gehalt kann zudem das Elterngeld bzw. ElterngeldPlus beeinflussen. Wer Elternzeit und Teilzeit kombiniert, sollte die Auswirkungen auf Elterngeld und Sozialversicherung vorab prüfen.
Ist dieser Rechner verbindlich?
Der Rechner berechnet das Teilzeit-Bruttogehalt mathematisch exakt als proportionalen Anteil des Vollzeitgehalts. Die rechtlichen Hinweise (Anspruch, Brückenteilzeit, Rückkehr) sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Das Nettogehalt hängt von Steuerklasse und individuellen Faktoren ab (Brutto-Netto-Rechner). Für arbeitsrechtliche Fragen sind Arbeitsvertrag, Betriebsrat oder ein Fachanwalt maßgeblich.
Schlüsselbegriffe rund um Teilzeit
- Teilzeit
- Arbeitsverhältnis mit kürzerer regelmäßiger Wochenarbeitszeit als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte (§2 TzBfG).
- Anspruch auf Teilzeit (§8 TzBfG)
- Rechtsanspruch auf Reduzierung bei Betrieben über 15 Arbeitnehmern und Beschäftigung über sechs Monate.
- Brückenteilzeit (§9a TzBfG)
- Befristete Teilzeit (1–5 Jahre) mit garantiertem Rückkehrrecht auf die vorherige Arbeitszeit (Betrieb über 45 AN).
- Diskriminierungsverbot (§4 TzBfG)
- Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte — gleicher Stundenlohn, anteilige Leistungen.
- Proportionalitätsprinzip
- Gehalt und Leistungen sinken im Verhältnis der reduzierten Stunden; der Stundenwert bleibt gleich.
- Aufstockungsanspruch (§9 TzBfG)
- Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung freier Stellen mit höherer Arbeitszeit bei gleicher Eignung.
Quellen und Paragraphen
Gesetzestexte und amtliche Stellen, auf denen die Berechnung und die Hinweise beruhen.
- § 8 TzBfG · Verringerung der Arbeitszeit
gesetze-im-internet.de · Anspruch auf Teilzeit.
- § 9a TzBfG · Brückenteilzeit
gesetze-im-internet.de · Befristete Teilzeit.
- § 4 TzBfG · Diskriminierungsverbot
gesetze-im-internet.de · Gleichbehandlung.
- § 15 BEEG · Elternzeit-Teilzeit
gesetze-im-internet.de · Teilzeit in Elternzeit.
- BMAS · Teilzeit & flexible Arbeit
bmas.de · Amtliche Informationen.
- BAG · Rechtsprechung zur Teilzeit
bundesarbeitsgericht.de · Urteile.
Zum Weiterlesen
Themen rund um Arbeitszeit und Gehalt.
Wie viel vom Teilzeitgehalt netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; den unveränderten Stundenlohn der Stundenlohn-Rechner. Umgekehrt berechnet der Gehaltserhöhung-Rechner das Netto-Plus beim Aufstocken.
Bei Paaren kann ein Steuerklassenwechsel die Liquidität optimieren. Für die Familienphase relevant: der Elterngeld-Rechner und der Mutterschutz-Rechner.
Den größten Nachteil — die geringere Rente — zeigt der Rentenlücke-Rechner. Sehr kleine Teilzeit fällt unter den Minijob-Rechner (Grenze 603 €).