§ 8 SGB IV · § 20 SGB IV · § 1 MiLoG · Stand Mai 2026

Minijob-Rechner 2026

Berechne deinen Minijob 2026: Die neue Geringfügigkeitsgrenze liegt bei 603 €. Der Rechner zeigt deine Netto-Auszahlung inklusive optionalem Rentenversicherungs-Eigenanteil sowie die Pauschalabgaben und Gesamtkosten des Arbeitgebers — und warnt, sobald der Übergangsbereich (Midijob) beginnt.

§8 SGB IV

Grenze 603 € (2026)

Stand 05/2026

Mindestlohn-gekoppelt

Fachliche Prüfung durch die Redaktion am 28. Mai 2026. Grenze nach §8 SGB IV (Mindestlohn-Kopplung); Pauschalabgaben nach Minijob-Zentrale.

Live · 2026

Netto-Auszahlung

518,63 €

Status: Minijob · Grenze 603 €/Monat · max. 43,3 h bei Mindestlohn

Brutto

538 €

RV-Eigenanteil

19,37 €

AG-Abgaben

169 €

AG-Gesamtkosten

707 €

Minijob · Bis 603 €/Monat bleibt dein Verdienst steuer- und sozialabgabenfrei — netto ≈ brutto. Nur die Rentenversicherung kostet 3,6 % Eigenanteil (kann auf Antrag entfallen). Den Großteil der Abgaben (~31 %) trägt pauschal der Arbeitgeber.

Hinweis: Im Minijob (bis 603 €) ist der Verdienst für Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (nur 3,6 % RV-Eigenanteil, optional). Die Arbeitgeber-Pauschale (~31 % gewerblich) ist ein Richtwert. Im Übergangsbereich und bei voller SV-Pflicht bitte den Brutto-Netto-Rechner nutzen. Keine Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.

Minijob — steuerfrei verdienen bis 603 €

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung nach §8 SGB IV) liegt vor, wenn der Verdienst 603 € im Monat nicht übersteigt. Für den Arbeitnehmer ist er steuer- und sozialabgabenfrei — netto bleibt fast das volle Brutto. Die Abgaben trägt pauschal der Arbeitgeber. Seit 2022 ist die Grenze an den Mindestlohn gekoppelt und steigt automatisch mit. Über 603 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten, gleitenden Beiträgen.

Minijob-Grenze 2026 603 € / Monat · 7.236 € / Jahr
RV-Eigenanteil 3,6 % · befreibar
AG-Pauschale gewerblich ~ 31 % · KV 13 + RV 15 + 2 + Umlagen
Übergangsbereich 603,01 – 2.000 € · §20 SGB IV

Die dynamische 603-€-Grenze

Seit 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt (× 130/3) und steigt automatisch mit jeder Mindestlohn-Erhöhung.

Jahr Mindestlohn Minijob-Grenze max. Stunden/Monat
2024 12,41 € 538 € 43,4 h
2025 12,82 € 556 € 43,4 h
2026 13,90 € 603 € 43,4 h

Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Die maximale Stundenzahl bleibt konstant bei rund 43 Stunden, weil Grenze und Mindestlohn gemeinsam steigen. Quelle: §8 SGB IV i. V. m. §1 MiLoG.

Wer zahlt was im Minijob

Der Arbeitnehmer ist nahezu abgabenfrei — die Last trägt pauschal der Arbeitgeber.

Worked Example — 600 € Minijob, gewerblich

Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Position Satz Betrag
Bruttolohn600,00 €
− RV-Eigenanteil (AN)3,6 %−21,60 €
Netto-Auszahlung578,40 €
AG: Krankenversicherung13 %78,00 €
AG: Rentenversicherung15 %90,00 €
AG: Pauschsteuer + Umlagen~3,4 %~20,00 €
Arbeitgeber-Gesamtkosten~131 %~788 €

In Privathaushalten (Haushaltsscheck) sind die AG-Abgaben mit rund 15 % deutlich niedriger, und der Arbeitgeber kann 20 % der Kosten steuerlich absetzen (§35a EStG). Quelle: Minijob-Zentrale, Abgabensätze 2026.

Minijob, Midijob, Vollzeit

Drei Verdienstzonen mit unterschiedlicher Abgabenlogik — der Übergang ist gleitend.

Minijob

bis 603 €

  • + steuer- & abgabenfrei (AN)
  • + netto ≈ brutto
  • + nur 3,6 % RV (optional)
  • kein eigener KV-Schutz
  • kein Arbeitslosengeld-Anspruch

Geeignet für

Nebenverdienst, Studierende, Rentner, anderweitig Krankenversicherte.

Midijob

603,01 – 2.000 €

  • + voller Versicherungsschutz
  • + reduzierte, gleitende AN-Beiträge
  • + Kranken- & Arbeitslosengeld-Anspruch
  • + volle Rentenansprüche
  • Lohnsteuer je nach Steuerklasse

Geeignet für

Teilzeitkräfte, die Versicherungsschutz wollen — Netto im Brutto-Netto-Rechner.

In sieben Schritten zum Minijob

Von der Verdienstgrenze bis zur Aufstockung in den Übergangsbereich.

I

Verdienst festlegen

Bis 603 €/Monat (7.236 €/Jahr) liegt ein Minijob vor. Bei Mindestlohn entspricht das rund 43 Stunden pro Monat.

II

RV-Entscheidung treffen

3,6 % Eigenanteil zahlen (volle Rentenansprüche, Riester-Förderung) oder auf Antrag befreien lassen (voller Lohn, aber weniger Rente).

III

Abgabenfreiheit nutzen

Der Verdienst ist steuer- und sozialabgabenfrei — der Arbeitgeber führt die Pauschsteuer von 2 % ab, sodass keine Lohnsteuer anfällt.

IV

Krankenversicherung klären

Der Minijob begründet keinen eigenen KV-Schutz. Absicherung über Familienversicherung, Hauptjob, Studium oder Rente sicherstellen.

V

Mehrfachbeschäftigung beachten

Mehrere Minijobs werden addiert. Neben einem Hauptjob bleibt nur der erste Minijob frei; weitere werden voll verbeitragt.

VI

Arbeitsrechte wahrnehmen

Urlaub, Lohnfortzahlung, Feiertagsvergütung und Kündigungsschutz gelten auch im Minijob — sie dürfen nicht ausgeschlossen werden.

VII

Bei Aufstockung den Übergangsbereich prüfen

Über 603 € beginnt der Midijob bis 2.000 € mit reduzierten, gleitenden Beiträgen und vollem Versicherungsschutz — Netto im Brutto-Netto-Rechner prüfen.

Wer den Minijob als Sprungbrett oder Nebenverdienst nutzt, sollte auch die Geldanlage im Blick haben. Ein Girokonto- und Tagesgeld-Vergleich zeigt kostenlose Konten und verzinste Tagesgeldangebote, um den Verdienst sinnvoll zu parken. Achte auf dauerhaft kostenlose Kontoführung ohne Mindestgeldeingang. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

Vier Konstellationen aus der Praxis

Klassischer Minijob, RV-Befreiung, Aufstieg in den Midijob und Minijob neben dem Hauptjob.

Konstellation A · Klassischer Minijob

§8 SGB IV · 603-€-Grenze

Aushilfe verdient 600 € · netto bleiben rund 578 €

Sachverhalt. Eine Aushilfe im Einzelhandel verdient 600 € im Monat — knapp unter der Grenze von 603 €. Sie ist nicht von der Rentenversicherung befreit.

Bewertung. netto ≈ brutto minus 3,6 % RV-Eigenanteil

Ergebnis. Der Minijob ist für die Arbeitnehmerin steuer- und sozialabgabenfrei. Einzig die Rentenversicherung kostet 3,6 % Eigenanteil: 600 € × 3,6 % = 21,60 €. Netto bleiben rund 578 €. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Pauschalabgaben von rund 31 % (KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 % plus Umlagen) — etwa 188 €, sodass der Minijob ihn rund 788 € kostet. Der RV-Eigenanteil sichert vollwertige Rentenansprüche und Anspruch auf Riester-Förderung.

Konstellation B · RV-Befreiung

Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht

Studentin lässt sich von der RV befreien · netto = brutto

Sachverhalt. Eine Studentin mit Minijob über 550 € möchte den vollen Betrag ausgezahlt bekommen und stellt einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Bewertung. ohne RV-Eigenanteil wird der volle Lohn ausgezahlt

Ergebnis. Mit der Befreiung entfällt der 3,6-%-Eigenanteil — die Auszahlung entspricht dem Bruttolohn (550 €). Nachteil: Die Beschäftigung zählt nicht mehr vollwertig für die Rente, und der Anspruch auf Riester-Zulagen über den Minijob entfällt. Für junge Menschen mit langer Erwerbsbiografie ist der Verzicht meist verschmerzbar; wer kurz vor der Rente steht oder Wartezeiten braucht, sollte die Pflichtbeiträge behalten. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und ist nicht widerrufbar.

Konstellation C · Midijob / Übergangsbereich

603,01 € bis 2.000 €

Verdienst steigt auf 900 € · jetzt Midijob mit reduzierten Beiträgen

Sachverhalt. Ein Beschäftigter erhöht seine Stunden und verdient nun 900 € — über der Minijob-Grenze. Damit fällt er in den Übergangsbereich (Midijob).

Bewertung. sozialversicherungspflichtig, aber mit reduziertem Beitrag

Ergebnis. Über 603 € endet die Minijob-Privilegierung: Der Beschäftigte wird voll sozialversicherungspflichtig (KV, PV, RV, AV), zahlt aber im Übergangsbereich bis 2.000 € reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, die gleitend bis zum vollen Satz ansteigen. Vorteil: voller Versicherungsschutz inklusive Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Das genaue Netto hängt von Steuerklasse und Beitragssätzen ab — der Brutto-Netto-Rechner bildet den Übergangsbereich ab.

Konstellation D · Minijob neben dem Hauptjob

mehrere Beschäftigungen

Vollzeitjob + ein Minijob · der erste Minijob bleibt frei

Sachverhalt. Ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter nimmt zusätzlich einen Minijob an. Frage: Bleibt der Minijob steuer- und abgabenfrei?

Bewertung. der erste Minijob neben dem Hauptjob bleibt privilegiert

Ergebnis. Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob abgaben- und steuerfrei (über die Pauschalabgaben des Arbeitgebers). Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll sozialversicherungspflichtig. Auch mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden addiert: Übersteigt die Summe 603 €, entfällt die Minijob-Eigenschaft. Wer mehrere geringfügige Jobs hat, sollte die Grenzen genau im Blick behalten.

Rentenversicherung & Befreiung

Der 3,6-%-Eigenanteil sichert volle Rentenansprüche — die Befreiung spart Geld, kostet aber Ansprüche.

Pflichtbeitrag oder Befreiung?

Die Abwägung im Überblick.

Mit Pflichtbeitrag (3,6 %): Der Minijob zählt als vollwertige Versicherungszeit, erhöht die spätere Rente, sammelt Wartezeitmonate (wichtig für Mindestversicherungszeiten) und eröffnet den Anspruch auf Riester-Zulagen.

Mit Befreiung: Der 3,6-%-Eigenanteil entfällt, die Auszahlung steigt. Dafür zählt die Zeit nur eingeschränkt für die Rente, und die Riester-Förderung über den Minijob entfällt. Der Antrag wirkt für die gesamte Dauer des Minijobs und kann nicht widerrufen werden.

Faustregel: Junge Beschäftigte mit langer Erwerbsbiografie können die Befreiung wählen; wer Wartezeiten benötigt, kurz vor der Rente steht oder Riester nutzt, behält die Pflichtbeiträge. Bei mehreren parallelen Minijobs gilt die Entscheidung einheitlich.

Update-Log 2025 → 2026

Entwicklung der Minijob-Grenze entlang des Mindestlohns.

Januar 2025

Grenze steigt auf 556 €

Mit dem Mindestlohn von 12,82 € stieg die dynamische Minijob-Grenze 2025 auf 556 € im Monat. Die Kopplung an den Mindestlohn (× 130/3) sorgt für die automatische Anpassung.

Sommer 2025

Mindestlohn-Erhöhung beschlossen

Die Mindestlohnkommission empfahl die Anhebung auf 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027). Damit war die Erhöhung der Minijob-Grenze auf 603 € (2026) vorgezeichnet.

Januar 2026

Minijob-Grenze 603 € in Kraft

Seit 01.01.2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 €/Monat. Der Übergangsbereich (Midijob) reicht unverändert bis 2.000 €. Bestehende Minijobs mussten ggf. an die neue Grenze angepasst werden.

Mai 2026

Digitale Meldung über die Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) hat ihre Online-Meldeverfahren weiter ausgebaut. Arbeitgeber wickeln An-, Ab- und Änderungsmeldungen zunehmend vollständig digital ab.

Häufige Fragen zum Minijob

12 Antworten zu Grenze, Abgaben, Rente und Midijob.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Seit Oktober 2022 ist sie dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Grenze = Mindestlohn × 130 / 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € ergibt das 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 → 603 €. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.

Muss ich als Minijobber Steuern und Abgaben zahlen?

In der Regel nicht. Der Minijob ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei — der Arbeitgeber führt stattdessen Pauschalabgaben ab. Die einzige Ausnahme ist der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %, der jedoch auf Antrag entfällt. Das Netto entspricht also fast dem Brutto. Es fällt keine Lohnsteuer an, wenn der Arbeitgeber die 2-%-Pauschsteuer übernimmt.

Was bedeutet die Rentenversicherungspflicht im Minijob?

Minijobs sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, der Arbeitnehmer stockt mit 3,6 % Eigenanteil auf den vollen Beitrag auf. Dafür erwirbt man vollwertige Rentenansprüche, Wartezeitmonate und Anspruch auf Riester-Förderung. Wer den Eigenanteil sparen will, kann sich auf Antrag befreien lassen — verzichtet dann aber auf diese Vorteile.

Lohnt sich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Das hängt von der Lebenssituation ab. Bei 600 € spart die Befreiung 21,60 €/Monat. Für junge Menschen mit langer Erwerbsbiografie sind die wegfallenden Rentenansprüche gering und der Verzicht oft sinnvoll. Wer kurz vor der Rente steht, Wartezeitmonate benötigt oder Riester-Zulagen mitnehmen will, sollte die Pflichtbeiträge behalten. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und ist unwiderruflich.

Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob?

Der Arbeitgeber trägt im gewerblichen Bereich Pauschalabgaben von rund 31 %: Krankenversicherung 13 %, Rentenversicherung 15 %, einheitliche Pauschsteuer 2 % (inkl. Soli und Kirchensteuer) sowie die Umlagen U1 (Krankheit), U2 (Mutterschaft) und U3 (Insolvenzgeld) und die gesetzliche Unfallversicherung. In Privathaushalten gelten mit rund 15 % deutlich niedrigere Sätze (Haushaltsscheckverfahren).

Was ist ein Midijob / der Übergangsbereich?

Verdienste zwischen 603,01 € und 2.000 € liegen im Übergangsbereich (Midijob). Hier besteht volle Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen, der Arbeitnehmer zahlt jedoch reduzierte Beiträge, die gleitend bis zum vollen Satz bei 2.000 € ansteigen. Vorteil gegenüber dem Minijob: voller Versicherungsschutz inklusive Krankengeld- und Arbeitslosengeldanspruch. Das Netto berechnet der Brutto-Netto-Rechner.

Darf ich mehrere Minijobs haben?

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 €, entfällt die Minijob-Eigenschaft und es greift der Übergangsbereich oder volle SV-Pflicht. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der erste Minijob privilegiert; jeder weitere wird mit dem Hauptjob verbeitragt. Wer mehrere geringfügige Jobs ausübt, muss die Gesamtgrenze beachten.

Minijob neben dem Hauptjob — geht das?

Ja. Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig arbeitet, darf zusätzlich einen Minijob ausüben, der steuer- und abgabenfrei bleibt (über die AG-Pauschale). Erst ein zweiter Minijob würde mit dem Hauptjob zusammengerechnet und voll verbeitragt. Zu beachten sind außerdem arbeitsvertragliche Nebentätigkeitsklauseln und das Arbeitszeitgesetz, das die Gesamtarbeitszeit begrenzt.

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Die Stundenzahl ist nicht direkt begrenzt — entscheidend ist der Verdienst von höchstens 603 €. Bei Mindestlohn (13,90 €) ergeben sich daraus maximal rund 43 Stunden pro Monat. Wird ein höherer Stundenlohn gezahlt, sinkt die mögliche Stundenzahl entsprechend. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (z. B. Krankheitsvertretung) ist in begrenztem Umfang zulässig.

Bin ich im Minijob krankenversichert?

Nein, der Minijob allein begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz. Minijobber sind meist anderweitig versichert — über die Familienversicherung, eine Hauptbeschäftigung, als Student oder Rentner. Der Arbeitgeber zahlt zwar 13 % Pauschale zur Krankenversicherung, daraus entsteht aber kein Leistungsanspruch des Minijobbers. Wer ausschließlich einen Minijob hat, muss den KV-Schutz separat sicherstellen.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?

Ja. Minijobber sind reguläre Arbeitnehmer mit allen arbeitsrechtlichen Ansprüchen: bezahlter Urlaub (anteilig nach Arbeitstagen), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (bis 6 Wochen), Feiertagsvergütung, Kündigungsschutz und Mindestlohn. Diese Rechte sind unabhängig vom Sozialversicherungsstatus und dürfen nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Was ist der Unterschied zum Werkstudentenjob?

Ein Werkstudentenjob ist sozialversicherungsrechtlich anders gestellt: Studierende dürfen mehr verdienen (das „Werkstudentenprivileg" befreit von KV/PV/AV, nur RV ist pflichtig), solange die 20-Stunden-Grenze in der Vorlesungszeit eingehalten wird. Der Minijob ist dagegen für alle offen, aber auf 603 € begrenzt. Studierende sollten beide Optionen vergleichen — der Werkstudentenjob erlaubt höhere Einkünfte.

Ist dieser Rechner verbindlich?

Der Rechner bildet die Minijob-Regeln 2026 nach (Grenze 603 €, RV-Eigenanteil 3,6 %, AG-Pauschale ~31 % gewerblich). Im Übergangsbereich und bei voller SV-Pflicht verweist er auf den Brutto-Netto-Rechner, da dort Steuerklasse und individuelle Beitragssätze einfließen. Die Werte sind eine Orientierung und ersetzen keine Beratung durch die Minijob-Zentrale, einen Steuerberater oder die Krankenkasse.

Schlüsselbegriffe rund um den Minijob

Geringfügigkeitsgrenze
Monatliche Verdienstgrenze für Minijobs, dynamisch = Mindestlohn × 130/3. 2026: 603 €.
Pauschalabgaben
Vom Arbeitgeber pauschal gezahlte Beiträge (gewerblich ~31 %): KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 % plus Umlagen.
RV-Eigenanteil
3,6 % Aufstockung des Arbeitnehmers zur Rentenversicherung. Sichert volle Rentenansprüche; auf Antrag befreibar.
Übergangsbereich (Midijob)
Verdienst 603,01–2.000 €: volle SV-Pflicht, aber gleitend reduzierte Arbeitnehmerbeiträge.
Pauschsteuer
Einheitliche 2-%-Steuer des Arbeitgebers inkl. Soli und Kirchensteuer — ersetzt die individuelle Lohnsteuer.
Minijob-Zentrale
Zentrale Einzugsstelle für Minijobs bei der Knappschaft-Bahn-See; wickelt Meldungen und Abgaben ab.

Quellen und Paragraphen

Gesetzestexte und amtliche Stellen, auf denen die Berechnung beruht.

Zum Weiterlesen

Themen rund um geringfügige und Teilzeit-Beschäftigung.

Über der Minijob-Grenze hilft der Brutto-Netto-Rechner (inkl. Übergangsbereich), Studierende vergleichen mit dem Werkstudent-Rechner. Den Lohn pro Stunde ermittelt der Stundenlohn-Rechner.

Ob der Mindestlohn eingehalten wird, prüft der Mindestlohn-Rechner; die Sozialabgaben insgesamt zeigt der SV-Beitragsrechner. Wer Bürgergeld bezieht, prüft den Hinzuverdienst im Bürgergeld-Rechner.

Studierende mit BAföG beachten die Freibeträge im BAföG-Rechner. Die auf das Jahr gerechnete Lohnsteuer für höhere Verdienste ermittelt der Lohnsteuer-Rechner nach §32a EStG.

§

Methodik & Pflegezyklus

Wie die Berechnung dieses Rechners zustandekommt

Der Rechner setzt die Minijob-Grenze 2026 von 603 € an (= Mindestlohn 13,90 € × 130/3, aufgerundet, §8 SGB IV). Für den Arbeitnehmer wird der optionale RV-Eigenanteil von 3,6 % abgezogen; ansonsten ist der Verdienst steuer- und abgabenfrei. Die Arbeitgeber-Pauschale von rund 31 % (gewerblich: KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 % plus Umlagen) ist ein Richtwert. Im Übergangsbereich (Midijob) und bei voller SV-Pflicht verweist der Rechner auf den Brutto-Netto-Rechner. Dies ist ein Orientierungswerkzeug und ersetzt keine Beratung durch die Minijob-Zentrale.

Quellen: § 8 SGB IV · § 8a SGB IV · § 20 SGB IV · § 1 MiLoG · Minijob-Zentrale · Deutsche Rentenversicherung Letzte fachliche Prüfung: 28. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich zur Mindestlohn- und Grenzanpassung. Methodik-Übersicht →
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