§ 1 MiLoG · § 3 ArbZG · § 4 TzBfG · Stand Mai 2026

Stundenlohn-Rechner 2026

Rechne deinen Monatslohn in den Stundenlohn um — oder umgekehrt. Über die Formel Wochenstunden × 13/3 ermittelt der Rechner Stunden-, Monats-, Jahres- und Tageslohn und prüft automatisch, ob der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (2026) eingehalten wird.

§1 MiLoG

Mindestlohn 13,90 €

Stand 05/2026

Formel 13/3

Fachliche Prüfung durch die Redaktion am 28. Mai 2026. Mindestlohn nach Beschluss der Mindestlohnkommission; Umrechnung nach arbeitsrechtlichem Standard (13/3).

Live · 2026

Dein Stundenlohn (brutto)

18,46 €

173,33 Monatsstunden (40 h/Woche × 13/3)

Stundenlohn

18,46 €

Monatsbrutto

3.200 €

Jahresbrutto

38.400 €

Tageslohn

147,69 €

Formel · Die Monatsstunden ergeben sich aus Wochenstunden × 13/3 (52 Wochen ÷ 12 Monate ≈ 4,33). Der Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 €pro Stunde. Das hier ist der Bruttolohn — wie viel netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Hinweis: Der Rechner ermittelt den Bruttostundenlohn nach der 13/3-Methode. Wie viel netto bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherung ab (siehe Brutto-Netto-Rechner). Die Mindestlohn- und Arbeitszeit-Hinweise sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Stundenlohn = Monatslohn ÷ (Wochenstunden × 13/3)

Ein Monat hat im Durchschnitt 4,333 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate = 13/3). Multipliziert man die Wochenarbeitszeit damit, erhält man die durchschnittlichen Monatsstunden. Der Stundenlohn ist dann der Monatsbruttolohn geteilt durch diese Monatsstunden. Umgekehrt ergibt Stundenlohn × Monatsstunden den Monatslohn. Diese 13/3-Methode ist arbeitsrechtlicher Standard, weil sie die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage je Monat ausgleicht.

Formel Monatsstunden Wochenstunden × 13/3
Mindestlohn 2026 13,90 € / Stunde · §1 MiLoG
40-Stunden-Woche 173,33 Monatsstunden
Höchstarbeitszeit ⌀ 48 h/Woche · §3 ArbZG

Stundenlohn nach Wochenarbeitszeit

Monatsstunden und Stundenlohn für gängige Wochenarbeitszeiten — beispielhaft bei 3.000 € und 3.500 € Monatsbrutto.

Wochenstunden Monatsstunden bei 3.000 € bei 3.500 €
40 h 173,3 h 17,31 € 20,20 €
38,5 h 166,8 h 17,98 € 20,98 €
35 h 151,7 h 19,78 € 23,08 €
30 h 130,0 h 23,08 € 26,92 €
20 h 86,7 h 34,62 € 40,38 €

Je weniger Wochenstunden bei gleichem Monatslohn, desto höher der Stundenlohn. Alle Werte brutto, gerundet. Quelle: eigene Berechnung nach der 13/3-Methode.

Mindestlohn-Check

Der Stundenlohn muss mindestens 13,90 € betragen (2026). Der Rechner warnt automatisch bei Unterschreitung.

Mindest-Monatslohn nach Wochenstunden

Was bei Mindestlohn 13,90 € mindestens auf dem Vertrag stehen muss.

Wochenstunden Monatsstunden Mindest-Monatslohn
40 h173,332.409 €
38,5 h166,832.319 €
35 h151,672.108 €
30 h130,001.807 €
20 h86,671.205 €

Liegt der tatsächliche Monatslohn darunter, besteht ein Nachzahlungsanspruch. Er verjährt erst nach drei Jahren (§195 BGB); ein Verzicht ist nach §3 MiLoG unwirksam. Quelle: §1 MiLoG (13,90 € ab 2026).

In sieben Schritten zum Stundenlohn

Von der Umrechnungsrichtung bis zum Nettoabgleich — so nutzt du den Rechner optimal.

I

Umrechnungsrichtung wählen

Monatslohn → Stundenlohn (für die Bewertung des aktuellen Gehalts) oder Stundenlohn → Monatslohn (für Bewerbung und Verhandlung).

II

Wochenarbeitszeit eintragen

Die vertragliche Wochenarbeitszeit ohne Pausen. Vollzeit meist 38,5–40 Stunden, Teilzeit entsprechend weniger.

III

Monatsstunden berechnen

Wochenstunden × 13/3 ergibt die durchschnittlichen Monatsstunden — die Brücke zwischen Stunden- und Monatslohn.

IV

Ergebnis ablesen

Stundenlohn, Monatsbrutto, Jahresbrutto und Tageslohn werden zusammen ausgegeben — ideal für Vergleiche.

V

Mindestlohn prüfen

Der Rechner warnt, wenn der Stundenlohn unter 13,90 € (2026) liegt. In diesem Fall besteht ein Nachzahlungsanspruch.

VI

Angebote vergleichen

Verschiedene Stellen über den Stundenlohn gegenüberstellen — nicht über den Monatslohn, da dieser von der Stundenzahl abhängt.

VII

Netto berücksichtigen

Der Stundenlohn ist brutto. Für das tatsächliche Nettoeinkommen den Brutto-Netto-Rechner mit Steuerklasse und Bundesland nutzen.

Der Stundenlohn ist die Basis jeder Lohnverhandlung — die größte Hebelwirkung aufs Lebenseinkommen hat aber die Absicherung der Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich sichert das Einkommen ab, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Je früher und gesünder der Abschluss, desto niedriger der Beitrag. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

Vier Konstellationen aus der Praxis

Vollzeit, Teilzeit, Mindestlohn-Kontrolle und die Umrechnung für die Gehaltsverhandlung.

Konstellation A · Vollzeit 40 Stunden

Monatslohn → Stundenlohn

3.200 € brutto bei 40 h/Woche · 18,46 €/Stunde

Sachverhalt. Ein Angestellter verdient 3.200 € brutto im Monat bei einer vertraglichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Gesucht ist der Stundenlohn — etwa für den Vergleich mit einem Jobangebot oder die Bewertung von Überstunden.

Rechnung. Monatsstunden = 40 × 13/3 = 173,3

Ergebnis. Die Monatsstunden betragen 40 × 13/3 = 173,33. Der Stundenlohn ergibt sich aus 3.200 € ÷ 173,33 = 18,46 €. Das Jahresbrutto liegt bei 38.400 €. Diese Umrechnung ist die Basis, um Stellenangebote mit unterschiedlicher Wochenarbeitszeit fair zu vergleichen: Ein Angebot mit höherem Monatslohn, aber mehr Wochenstunden, kann beim Stundenlohn schlechter abschneiden.

Konstellation B · Teilzeit 30 Stunden

gleicher Stundenlohn, weniger Monatslohn

30 statt 40 Stunden · Monatslohn sinkt proportional

Sachverhalt. Eine Beschäftigte reduziert von 40 auf 30 Wochenstunden bei gleichem Stundenlohn von 18,46 €. Gesucht ist der neue Monatslohn.

Rechnung. Stundenlohn bleibt, Monatslohn folgt der Stundenzahl

Ergebnis. Bei 30 Wochenstunden betragen die Monatsstunden 30 × 13/3 = 130. Der Monatslohn sinkt auf 130 × 18,46 € = 2.400 € — also 75 % des Vollzeitlohns. Wichtig: Der Stundenlohn von Teilzeitkräften darf nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nicht niedriger sein als der vergleichbarer Vollzeitkräfte (Diskriminierungsverbot). Wer Teilzeit plant, kann mit dem Rechner den künftigen Monatslohn vorab bestimmen.

Konstellation C · Mindestlohn-Kontrolle

§1 MiLoG · 13,90 € (2026)

1.900 € bei 38 h/Woche · knapp über Mindestlohn

Sachverhalt. Ein Vollzeitbeschäftigter verdient 1.900 € brutto bei 38 Wochenstunden. Es soll geprüft werden, ob der Mindestlohn eingehalten wird.

Rechnung. Stundenlohn muss mindestens 13,90 € betragen

Ergebnis. Monatsstunden 38 × 13/3 = 164,67. Stundenlohn 1.900 € ÷ 164,67 = 11,54 € — das liegt deutlich unter dem Mindestlohn von 13,90 € (2026). Bei 164,67 Stunden müsste der Lohn mindestens 164,67 × 13,90 = 2.289 € betragen. Der Arbeitgeber verstößt gegen §1 MiLoG; der Differenzbetrag kann nachgefordert werden (Anspruch verjährt erst nach drei Jahren, §195 BGB). Der Rechner warnt automatisch bei Unterschreitung.

Konstellation D · Stundensatz für Bewerbung

Stundenlohn → Monatslohn

Wunsch-Stundenlohn 25 € · welcher Monatslohn entspricht das?

Sachverhalt. Eine Bewerberin will in der Gehaltsverhandlung einen Stundenlohn von 25 € erzielen und sucht den entsprechenden Monatsbrutto-Betrag bei 40 Wochenstunden.

Rechnung. Stundenlohn × Monatsstunden = Monatslohn

Ergebnis. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 Monatsstunden. Der entsprechende Monatslohn beträgt 25 € × 173,33 = 4.333 € brutto, das Jahresbrutto 52.000 €. So lässt sich ein Stundensatz in eine übliche Monatsgehalts-Forderung übersetzen — hilfreich, weil Arbeitgeber meist in Monats- oder Jahresgehältern denken, während man die eigene Arbeit oft pro Stunde bewertet.

Jobangebote fair vergleichen

Nicht der Monatslohn zählt, sondern der Stundenlohn — und die Rahmenbedingungen.

Angebot A

3.500 € · 40 h/Woche

  • + Monatsstunden: 173,33
  • + Stundenlohn: 20,19 €
  • + Jahresbrutto: 42.000 €
  • mehr Wochenstunden

Pro Stunde

20,19 € — höheres Monatsgehalt, aber durch mehr Stunden „verdünnt".

Angebot B

3.300 € · 35 h/Woche

  • + Monatsstunden: 151,67
  • + Stundenlohn: 21,76 €
  • + 5 h/Woche mehr Freizeit
  • niedrigeres Monatsgehalt

Pro Stunde

21,76 € — trotz niedrigerem Monatslohn der bessere Stundenlohn.

Über den Lohn hinaus: Beim Jobvergleich zählen auch Urlaubstage, Weihnachts- und Urlaubsgeld, betriebliche Altersvorsorge, Homeoffice und Arbeitsweg. Ein höherer Stundenlohn bei mehr Pendelzeit kann sich relativieren — rechne die tatsächlich aufgewendete Zeit mit ein.

Update-Log 2025 → 2026

Entwicklung von Mindestlohn und Minijob-Grenze.

Januar 2025

Mindestlohn auf 12,82 €

Zum 01.01.2025 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde. Die Anhebung erhöhte rechnerisch den Mindest-Monatslohn bei Vollzeit entsprechend.

Sommer 2025

Mindestlohnkommission beschließt Stufenplan

Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung auf 13,90 € zum 01.01.2026 (und 14,60 € zum 01.01.2027) empfohlen. Damit steigt die Mindestlohngrenze für die Stundenlohnkontrolle weiter.

Januar 2026

Mindestlohn 13,90 € in Kraft

Seit 01.01.2026 gilt der Mindestlohn von 13,90 €/Stunde. Der Rechner prüft den errechneten Stundenlohn automatisch gegen diese Grenze und warnt bei Unterschreitung.

Mai 2026

Höhere Geringfügigkeitsgrenze

Da die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist (Mindestlohn × 130/3), stieg sie 2026 auf rund 603 €. Wer im Minijob arbeitet, kann mit dem Stundenlohn die maximal mögliche Stundenzahl bestimmen.

Häufige Fragen zum Stundenlohn

12 Antworten zu Umrechnung, Mindestlohn, Teilzeit und Arbeitszeit.

Wie rechne ich Monatslohn in Stundenlohn um?

Teile den Monatsbruttolohn durch die monatlichen Arbeitsstunden. Die Monatsstunden ergeben sich aus den Wochenstunden × 13/3 (denn 52 Wochen ÷ 12 Monate ≈ 4,333). Beispiel: 3.200 € bei 40 Wochenstunden → 40 × 13/3 = 173,33 Monatsstunden → 3.200 ÷ 173,33 = 18,46 € Stundenlohn. Der Rechner übernimmt das automatisch und zeigt zusätzlich Tages- und Jahreslohn.

Warum × 13/3 und nicht × 4?

Ein Monat hat im Schnitt mehr als 4 Wochen. Genauer: Ein Jahr hat 52 Wochen, verteilt auf 12 Monate — das sind 52/12 = 4,333 Wochen pro Monat, also 13/3. Würde man nur mit 4 rechnen, käme ein zu hoher Stundenlohn heraus. Die 13/3-Methode ist arbeitsrechtlicher Standard und bildet die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit korrekt ab.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde (§1 MiLoG, nach Beschluss der Mindestlohnkommission; zuvor 12,82 € in 2025). Er gilt für nahezu alle Arbeitnehmer. Ausnahmen bestehen u. a. für bestimmte Praktika, Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung) und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten. Der Rechner warnt, wenn der errechnete Stundenlohn darunter liegt.

Gilt der Mindestlohn auch bei Monatslohn?

Ja. Maßgeblich ist, dass der auf die Stunde heruntergerechnete Lohn den Mindestlohn erreicht. Ein fester Monatslohn muss also mindestens den Monatsstunden × 13,90 € entsprechen. Bei 40 Wochenstunden sind das 173,33 × 13,90 = rund 2.409 € brutto. Liegt der Monatslohn darunter, besteht ein Nachzahlungsanspruch, der erst nach drei Jahren verjährt (§195 BGB).

Wie viele Stunden hat ein Arbeitsmonat?

Das hängt von der Wochenarbeitszeit ab. Bei einer 40-Stunden-Woche sind es 173,33 Stunden, bei 38,5 Stunden 166,83, bei 35 Stunden 151,67 und bei 30 Stunden 130 Stunden. Allgemein: Wochenstunden × 13/3. Diese durchschnittlichen Monatsstunden glätten die Schwankungen zwischen Monaten mit unterschiedlich vielen Arbeitstagen.

Wie viel ist mein Tageslohn?

Der Tageslohn ergibt sich aus dem Stundenlohn × tägliche Arbeitsstunden. Die täglichen Stunden sind Wochenstunden ÷ Arbeitstage. Bei 40 Stunden auf 5 Tage sind das 8 Stunden täglich; bei 18,46 € Stundenlohn also 147,69 € Tageslohn. Der Rechner berücksichtigt die eingestellte Zahl der Arbeitstage pro Woche.

Ist der Stundenlohn brutto oder netto?

Der Rechner ermittelt den Bruttostundenlohn — also vor Abzug von Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherung. Wie viel netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und weiteren Faktoren ab und lässt sich im Brutto-Netto-Rechner ermitteln. Für Lohnverhandlungen und Vergleiche ist der Bruttowert üblich.

Wie vergleiche ich zwei Jobangebote fair?

Über den Stundenlohn. Ein Angebot mit höherem Monatslohn kann pro Stunde schlechter sein, wenn die Wochenarbeitszeit höher ist. Beispiel: 3.500 € bei 40 h ergeben 20,19 €/h, 3.300 € bei 35 h ergeben 21,76 €/h — das vermeintlich niedrigere Angebot zahlt also pro Stunde mehr. Achte zusätzlich auf Urlaubstage, Sonderzahlungen und betriebliche Zusatzleistungen.

Wie wirkt sich Teilzeit auf den Lohn aus?

Bei gleichem Stundenlohn sinkt der Monatslohn proportional zur reduzierten Stundenzahl. Wer von 40 auf 30 Stunden geht, erhält 75 % des Vollzeit-Monatslohns. Der Stundenlohn selbst darf nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nicht schlechter sein als der vergleichbarer Vollzeitkräfte — Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht benachteiligt werden.

Zählen Pausen zur Arbeitszeit?

Nein. Gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen (ab 6 Stunden mindestens 30 Minuten, ab 9 Stunden 45 Minuten, §4 ArbZG) zählen nicht zur vergüteten Arbeitszeit und sind in der Wochenarbeitszeit nicht enthalten. Die vertragliche Wochenarbeitszeit bezieht sich auf die reine Arbeitszeit ohne Pausen — entsprechend ist sie im Rechner einzutragen.

Wie hoch darf die Arbeitszeit maximal sein?

Nach dem Arbeitszeitgesetz (§3 ArbZG) sind werktäglich grundsätzlich 8 Stunden erlaubt, ausnahmsweise bis 10 Stunden, sofern im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden nicht überschritten werden. Das entspricht maximal 48 Wochenstunden im Durchschnitt. Höhere vertragliche Wochenstunden sind unzulässig; der Rechner lässt zwar mehr zu, rechtlich gilt aber die ArbZG-Grenze.

Wie werden Überstunden vergütet?

Überstunden werden — sofern vereinbart oder üblich — mit dem regulären Stundenlohn vergütet, häufig mit einem Zuschlag (z. B. 25 %). Der hier ermittelte Stundenlohn ist die Basis für die Überstundenvergütung. Ob und wie Überstunden bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Details berechnet der Überstunden-Rechner.

Ist dieser Rechner verbindlich?

Der Rechner liefert eine mathematisch exakte Umrechnung zwischen Monats- und Stundenlohn nach der 13/3-Methode. Die rechtliche Bewertung (Mindestlohn, Arbeitszeitgrenzen, Tarifbindung) ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für Streitfälle um Lohn oder Arbeitszeit sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und ggf. ein Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gewerkschaft maßgeblich.

Schlüsselbegriffe rund um den Stundenlohn

Monatsstunden
Durchschnittliche Arbeitsstunden pro Monat = Wochenstunden × 13/3 (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Bruttostundenlohn
Lohn pro Stunde vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Basis für Lohnvergleiche und Überstundenvergütung.
Mindestlohn (§1 MiLoG)
Gesetzliche Lohnuntergrenze, 2026 bei 13,90 €/Stunde. Gilt für nahezu alle Arbeitnehmer.
Teilzeit (TzBfG)
Reduzierte Arbeitszeit. Der Stundenlohn darf nicht niedriger sein als der vergleichbarer Vollzeitkräfte.
Arbeitszeitgesetz (§3 ArbZG)
Begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf 8 (ausnahmsweise 10) Stunden, im Schnitt max. 48 Wochenstunden.
Tageslohn
Stundenlohn × tägliche Arbeitsstunden (Wochenstunden ÷ Arbeitstage).

Quellen und Paragraphen

Gesetzestexte und amtliche Quellen, auf denen die Umrechnung und die Hinweise beruhen.

Zum Weiterlesen

Themen rund um Lohn und Gehalt.

Der Stundenlohn ist brutto — wie viel netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner. Ob der Mindestlohn eingehalten wird, prüft auch der Mindestlohn-Rechner, und Mehrarbeit bewertet der Überstunden-Rechner.

Bei geringfügiger Beschäftigung ist der Minijob-Rechner relevant (Grenze 603 € in 2026). Sonderzahlungen berechnen der Weihnachtsgeld- und der Urlaubsgeld-Rechner.

Im öffentlichen Dienst gelten die Tabellen des TVöD-Rechners. Die auf das Jahr gerechnete Lohnsteuer ermittelt der Lohnsteuer-Rechner nach §32a EStG.

§

Methodik & Pflegezyklus

Wie die Umrechnung dieses Rechners zustandekommt

Grundlage ist die arbeitsrechtliche Standardformel: Monatsstunden = Wochenstunden × 13/3 (52 Wochen ÷ 12 Monate). Der Stundenlohn ist der Monatsbruttolohn geteilt durch die Monatsstunden, umgekehrt ergibt Stundenlohn × Monatsstunden den Monatslohn. Der Mindestlohn-Check verwendet 13,90 € (2026) nach §1 MiLoG. Alle Werte sind brutto. Dies ist ein exaktes Umrechnungswerkzeug; die rechtlichen Hinweise zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Teilzeit sind eine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.

Quellen: § 1 MiLoG · § 3 ArbZG · § 4 ArbZG · § 4 TzBfG · Mindestlohnkommission · BMAS Letzte fachliche Prüfung: 28. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich zur Mindestlohn-Anpassung. Methodik-Übersicht →
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