Gehalt & Job

Minijob 2026: Die 603-Euro-Grenze einfach erklärt

Die Minijob-Grenze ist seit 2024 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und steigt dadurch automatisch. Wir erklären, wie hoch sie 2026 ist, was netto bleibt und worauf du bei Steuer und Rente achten musst.

RechnerCheck-Redaktion 5 Min. Lesezeit

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist für Arbeitnehmer attraktiv, weil das Entgelt in der Regel brutto = netto ist. Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt – sie steigt also automatisch mit, wenn der Mindestlohn erhöht wird.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

Die Grenze berechnet sich nach der Formel Mindestlohn × 130 ÷ 3 (gerundet auf volle Euro). Bei einem Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde ergibt das für 2026 eine Minijob-Grenze von rund 603 € im Monat. Im Jahr darf der Verdienst damit etwa 7.236 € betragen.

Die Logik dahinter: Ein Minijobber soll bei Mindestlohn rund 43,3 Stunden im Monat arbeiten können, ohne die Grenze zu sprengen. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.

Wie viele Stunden darfst du arbeiten?Verdienst, Stunden und Grenze sofort berechnen.
Minijob-Rechner öffnen →

Was bleibt netto vom Minijob?

In der Regel das gesamte Entgelt: Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben, für dich fallen normalerweise keine Steuern und keine Sozialabgaben an. Eine Ausnahme ist die Rentenversicherung.

Rentenversicherung: Pflicht mit Befreiungsoption

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen einen kleinen Eigenanteil (Differenz zum Arbeitgeber-Pauschalbeitrag). Du kannst dich aber auf Antrag befreien lassen – dann bleibt wirklich brutto = netto, du erwirbst aber weniger Rentenansprüche. Wer die paar Euro investiert, sammelt dafür vollwertige Pflichtbeitragszeiten.

Gelegentliches Überschreiten erlaubt

Die Grenze darf in bis zu zwei Monaten pro Jahr unvorhersehbar überschritten werden (z. B. bei Krankheitsvertretung), maximal bis zum Doppelten der Monatsgrenze. Wer dauerhaft mehr verdient, rutscht in den Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Sozialabgaben.

Mehrere Minijobs – aufgepasst

  • Ein Minijob neben Hauptjob: bleibt abgabenfrei (nur der erste).
  • Mehrere Minijobs: Die Verdienste werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 €, werden alle bis auf den ersten sozialversicherungspflichtig.
  • Kurzfristige Beschäftigung (max. 3 Monate / 70 Tage im Jahr) ist eine eigene Kategorie ohne Verdienstgrenze.

Lohnt sich ein Midijob statt Minijob?

Wer knapp über der Grenze verdient, sollte rechnen: Im Übergangsbereich (Midijob, bis 2.000 € im Monat) steigen die Sozialabgaben nur langsam an, dafür baust du volle Sozialversicherungsansprüche auf. Ob sich das gegenüber dem Minijob lohnt, hängt vom genauen Verdienst ab – am besten mit dem Brutto-Netto-Rechner gegenrechnen.

Mehr als Minijob im Blick?Brutto, Netto und Abgaben für jedes Gehalt berechnen.
Brutto-Netto-Rechner →
Quellen: § 8 SGB IV (geringfügige Beschäftigung) · § 1 MiLoG (Mindestlohn) · Minijob-Zentrale · DRV. Stand Juni 2026; Werte können sich mit dem Mindestlohn ändern.

Passende Rechner

Hinweis: Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 3. Juni 2026. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine qualifizierte Fachperson. Mehr dazu in der Über-uns und der Methodik.