§ 9 KraftStG · § 3 Nr. 5a KraftStG · § 9 FZV · Stand Mai 2026

Motorrad-Kosten-Rechner 2026

Berechnung der laufenden Motorradkosten: Kraftradsteuer nach §9 KraftStG (1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum), Versicherungsbeitrag, Wartung und der Spareffekt eines Saisonkennzeichens. Mit Steuerbefreiung bis 125 cm³ und Oldtimer-Pauschale fürs H-Kennzeichen.

§9 KraftStG

Kraftradsteuer

Stand 05/2026

Saison & H-Kennzeichen

Fachliche Prüfung durch die Mobilitäts­redaktion am 15. Mai 2026. Steuerformel nach §9 KraftStG; Typ- und Regionalklassen nach GDV-Einstufung 2026 berücksichtigt.

Live · 2026

Jährliche Gesamtkosten

763 €

Kfz-Steuer 58,88 €/Jahr · anteilig 34,35 € für 7 Monate

Steuer/Jahr

58,88 €

Steuer Saison

34,35 €

Versich. Saison

128 €

Wartung

600 €

Saisonkennzeichen · Bei einem Saisonkennzeichen (§9 Abs. 3 FZV) fallen Steuer und Versicherung nur für die Zulassungsmonate an. Wer das Motorrad nur im Sommer fährt, spart so spürbar. In der Ruhephase besteht beitragsfreie Ruheversicherung gegen Diebstahl und Brand, sofern das Fahrzeug auf einem nicht öffentlichen Grund steht.

Hinweis: Die Kraftradsteuer wird exakt nach der gesetzlichen Hubraumformel berechnet. Der Versicherungsbeitrag ist eine Schätzung anhand Ihrer Eingabe — der tatsächliche Beitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und weiteren Faktoren ab. Keine Steuer- oder Versicherungsberatung.

Kraftradsteuer nach Hubraum — §9 KraftStG

Die Kfz-Steuer für Motorräder bemisst sich allein am Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³. CO₂-Ausstoß und Antriebsart spielen — anders als beim Pkw — keine Rolle. Krafträder bis 125 cm³ und höchstens 11 kW sind nach §3 Nr. 5a KraftStG vollständig steuerbefreit. Für Oldtimer ab 30 Jahren gibt es das H-Kennzeichen mit einer Pauschalsteuer von 46,02 € pro Jahr.

Steuersatz 1,84 € je 25 cm³ · §9 KraftStG
Steuerbefreiung ≤ 125 cm³ & ≤ 11 kW · §3 Nr. 5a
Saisonkennzeichen 2–11 Monate · §9 Abs. 3 FZV
H-Kennzeichen 46,02 € pauschal · §9 Abs. 4

Kfz-Steuer nach Hubraum

Jährliche Kraftradsteuer für typische Hubraumklassen — berechnet mit 1,84 € je angefangene 25 cm³.

Fahrzeugklasse Hubraum Steuer/Jahr Berechnung
Leichtkraftrad bis 125 cm³ (≤ 11 kW) ≤ 125 cm³ steuerfrei §3 Nr. 5a KraftStG
Mittelklasse 500 cm³ 36,80 € 20 × 1,84 €
Naked / Allrounder 800 cm³ 58,88 € 32 × 1,84 €
Tourer / Sport 1.000 cm³ 73,60 € 40 × 1,84 €
Großvolumig 1.200 cm³ 88,32 € 48 × 1,84 €

Der Hubraum wird auf die nächste angefangene 25-cm³-Stufe aufgerundet. Reine Elektro-Krafträder sind steuerbefreit; Oldtimer mit H-Kennzeichen zahlen pauschal 46,02 €. Quelle: §9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG; Zoll.

Saisonkennzeichen — anteilig zahlen

Wer nur in der warmen Jahreszeit fährt, zahlt Steuer und Versicherung nur für die Zulassungsmonate.

Das Saisonkennzeichen nach §9 Abs. 3 FZV legt einen Zulassungszeitraum von 2 bis 11 Monaten fest. Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag werden nur anteilig für diese Monate erhoben. Außerhalb der Saison darf das Motorrad nicht im öffentlichen Verkehr bewegt oder geparkt werden — dafür greift eine beitragsfreie Ruheversicherung.

Worked Example — 800 cm³, Saison 7 Monate

Vergleich Ganzjahres- gegen Saisonzulassung (April–Oktober).

Position Ganzjahr Saison 7/12
Kfz-Steuer 58,88 € 34,35 €
Versicherung (220 €/J) 220 € 128 €
Wartung/Reifen (ganzjährig) 600 € 600 €
Summe pro Jahr 878,88 € 762 €

Ersparnis durch das Saisonkennzeichen rund 117 € pro Jahr — bei höheren Versicherungsbeiträgen entsprechend mehr. Wartung und Einlagerung bleiben ganzjährig. Quelle: §9 Abs. 3 FZV; eigene Berechnung.

Haftpflicht, Teil- und Vollkasko

Die Haftpflicht ist Pflicht — Teil- und Vollkasko sind eine Abwägung von Wert und Risiko.

Teilkasko

Für ältere Maschinen

  • + Diebstahl, Brand, Explosion
  • + Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • + Wildunfälle und Glasbruch
  • + günstiger als Vollkasko
  • keine selbstverschuldeten Schäden

Empfehlung

Sinnvoll bei Motorrädern mit niedrigem Wiederbeschaffungswert — Haftpflicht plus Teilkasko.

Vollkasko

Für neue / finanzierte Bikes

  • + alle Teilkasko-Leistungen
  • + selbstverschuldete Unfall-/Sturzschäden
  • + Vandalismus
  • + Schutz des finanzierten Werts
  • deutlich höherer Beitrag

Empfehlung

Bei neuen, hochwertigen oder finanzierten Maschinen — mit Selbstbeteiligung (z. B. 300/150 €) den Beitrag senken.

Beitragstreiber: Typklasse (Modell), Regionalklasse (Bezirk) und Schadenfreiheitsklasse bestimmen die Prämie. Garagierter Stellplatz, begrenzte Jahresfahrleistung und höhere Selbstbeteiligung wirken senkend — ein Anbietervergleich zum Jahreswechsel lohnt sich fast immer.

In sieben Schritten zum günstigen Motorrad

Von der Steuerklasse bis zum Versicherungswechsel — die sinnvolle Reihenfolge.

I

Hubraum & Steuerklasse prüfen

Bis 125 cm³ und 11 kW ist das Kraftrad steuerfrei (§3 Nr. 5a KraftStG). Darüber gilt 1,84 € je angefangene 25 cm³. Oldtimer ab 30 Jahren können das H-Kennzeichen mit Pauschalsteuer wählen.

II

Zulassungsform wählen

Ganzjahres-, Saison- (2–11 Monate) oder Stilllegung über Winter. Das Saisonkennzeichen berechnet Steuer und Versicherung nur anteilig und meldet automatisch zur Saison wieder an.

III

Versicherungsumfang festlegen

Haftpflicht ist Pflicht. Teilkasko gegen Diebstahl, Brand, Wild und Glas; Vollkasko zusätzlich für selbstverschuldete Schäden. Bei neuen/finanzierten Maschinen Vollkasko, bei älteren Teilkasko.

IV

Beitrag optimieren

Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse bestimmen den Beitrag. Höhere Selbstbeteiligung, garagierter Stellplatz und begrenzte Fahrleistung senken die Prämie.

V

Laufende Kosten einplanen

Neben Steuer und Versicherung fallen Wartung, Reifen, Inspektion, Sprit und ggf. Einlagerung an. Diese ganzjährigen Kosten bestehen unabhängig vom Saisonkennzeichen.

VI

Anbieter jährlich vergleichen

Stichtag für den Wechsel ist meist der 30.11. zum Jahreswechsel. Die Beiträge unterscheiden sich bei gleicher Leistung erheblich — ein Vergleich lohnt sich fast jedes Jahr.

VII

Wechsel vollziehen

Beim Anbieterwechsel SF-Klasse und Schadenhistorie übertragen lassen. Die alte Versicherung kündigen, die neue rechtzeitig vor Saisonbeginn abschließen — die eVB-Nummer wird zur Zulassung benötigt.

Die Beiträge der Motorradversicherer unterscheiden sich bei gleicher Leistung erheblich. Ein Vergleich der Kfz-/Motorradversicherung zeigt mehrere Tarife nebeneinander und filtert nach Typklasse, Saison und Kaskoumfang. Stichtag für den Wechsel ist meist der 30.11. — wer vor Saisonbeginn vergleicht, spart oft spürbar gegenüber dem Bestandstarif. Hinweis nach § 5a UWG: gekennzeichnete Werbe-Links — bei Vermittlung erhält RechnerCheck eine Provision, ohne dass dem Nutzer Mehrkosten entstehen.

Vier Konstellationen aus der Praxis

Sommerfahrer, Fahranfänger auf der 125er, Vollkasko fürs Neufahrzeug und Oldtimer mit H-Kennzeichen.

Konstellation A · Sommerfahrer mit Saisonkennzeichen

800 cm³ · Saison April–Oktober

Naked Bike, 7-Monats-Saison · spart Steuer & Beitrag anteilig

Sachverhalt. Ein Fahrer nutzt sein 800-cm³-Motorrad nur von April bis Oktober (7 Monate) und meldet es mit Saisonkennzeichen an. Die Kfz-Steuer beträgt für ein volles Jahr 58,88 € (32 × 1,84 €), die Versicherung 220 €/Jahr.

Bewertung. Steuer und Versicherung nur für 7 von 12 Monaten

Ergebnis. Beim Saisonkennzeichen werden Kfz-Steuer und Versicherung nur für die Zulassungsmonate berechnet: Steuer 58,88 × 7/12 = 34,35 €, Versicherung 220 × 7/12 = 128 €. In der Ruhephase greift die beitragsfreie Ruheversicherung gegen Diebstahl und Brand, sofern das Motorrad auf nicht öffentlichem Grund steht. Zusammen mit Wartung/Reifen (600 €) ergeben sich rund 762 € Jahreskosten — deutlich weniger als bei Ganzjahres­zulassung.

Konstellation B · 125er für Fahranfänger

Leichtkraftrad · Steuerbefreiung

125 cm³, 11 kW, Führerschein A1 · steuerfrei

Sachverhalt. Ein 18-Jähriger fährt ein 125-cm³-Leichtkraftrad mit 11 kW (Führerscheinklasse A1). Es geht um die laufenden Kosten als Pendlerfahrzeug.

Bewertung. Hubraum ≤ 125 cm³ und ≤ 11 kW → Kfz-Steuer entfällt

Ergebnis. Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Leistung sind nach §3 Nr. 5a KraftStG steuerbefreit — es fällt keine Kfz-Steuer an. Zu zahlen sind nur Haftpflicht­versicherung (für Fahranfänger oft 80–200 €/Jahr je nach Regionalklasse) sowie Wartung und Sprit. Das macht die 125er zum günstigen Einstieg in die motorisierte Mobilität — auch als Ergänzung zum Auto-Führerschein B (Schlüsselzahl B196).

Konstellation C · Vollkasko für Neufahrzeug

Teil- vs. Vollkasko-Abwägung

Neues 1.000-cm³-Tourer, finanziert · Vollkasko sinnvoll

Sachverhalt. Ein finanziertes, neuwertiges 1.000-cm³-Motorrad. Es stellt sich die Frage nach dem Versicherungsumfang: Haftpflicht (Pflicht), Teilkasko (Diebstahl, Brand, Wild, Glas) oder Vollkasko (zusätzlich selbstverschuldete Schäden).

Bewertung. bei finanziertem Neufahrzeug meist Vollkasko mit SB

Ergebnis. Bei neuen oder finanzierten Maschinen empfiehlt sich die Vollkasko mit Selbstbeteiligung (z. B. 300/150 €), weil auch selbstverschuldete Unfall- und Sturzschäden ersetzt werden. Mit zunehmendem Alter und sinkendem Wiederbeschaffungswert lohnt der Wechsel zur Teilkasko. Der Beitrag richtet sich nach Typklasse, Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse — der Wechsel des Anbieters zum 1.1. (Stichtag 30.11.) kann erheblich sparen.

Konstellation D · Oldtimer mit H-Kennzeichen

§9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG · Pauschalsteuer

Motorrad älter als 30 Jahre · H-Kennzeichen

Sachverhalt. Ein über 30 Jahre altes, originalgetreu erhaltenes Motorrad soll als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden. Es geht um die steuerliche Behandlung.

Bewertung. pauschale Oldtimer-Steuer statt hubraumabhängiger Berechnung

Ergebnis. Für Krafträder mit H-Kennzeichen gilt eine pauschale Kfz-Steuer von 46,02 €/Jahr (§9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG) — unabhängig vom Hubraum. Voraussetzung: Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren und weitgehend originaler, erhaltungswürdiger Zustand (§2 Nr. 22 FZV, Gutachten nach §23 StVZO). Spezielle Oldtimer-Versicherungen bieten günstige Beiträge bei begrenzter Jahresfahrleistung.

Motorradkosten gezielt senken

Die größten Hebel liegen bei Zulassungsform, Kaskoumfang und Anbieterwahl.

Sechs wirksame Stellschrauben

Maßnahmen mit dem größten Spareffekt zuerst.

1. Saisonkennzeichen: Wer nur im Sommer fährt, spart anteilig Steuer und Versicherung. Bei 7 Monaten Saison sind das rund 40 % weniger.

2. Anbieter vergleichen: Der jährliche Vergleich bringt bei gleicher Leistung oft die höchste Ersparnis — Stichtag 30.11.

3. Kaskoumfang anpassen: Bei älteren Maschinen von Voll- auf Teilkasko oder reine Haftpflicht wechseln, sobald der Wert gesunken ist.

4. Selbstbeteiligung erhöhen: Eine höhere SB in der Kasko senkt den Beitrag — sinnvoll, wenn Rücklagen für Kleinschäden vorhanden sind.

5. Stellplatz & Fahrleistung: Garagierter Stellplatz und niedrige Jahresfahrleistung wirken beitragsmindernd.

6. Steuerbefreiung nutzen: Eine 125er (≤ 11 kW) ist steuerfrei — attraktiv als Zweit- und Pendlerfahrzeug.

Update-Log 2025 → 2026

Was sich bei Typklassen, Steuer und Zulassung verändert hat.

Januar 2025

Neue Typ- und Regionalklassen

Wie jedes Jahr hat der GDV die Typklassen anhand der Schadenbilanz und die Regionalklassen anhand der Bezirksschäden neu eingestuft. Für viele Modelle und Bezirke ergaben sich Verschiebungen, die den Beitrag 2026 spürbar verändern können — ein Vergleich lohnt nach jeder Neueinstufung.

März 2025

Kraftradsteuer-Formel unverändert

Der Steuersatz von 1,84 € je 25 cm³ und die Befreiungsgrenze von 125 cm³/11 kW blieben 2026 unverändert. Auch die pauschale Oldtimer-Steuer für H-Kennzeichen liegt weiterhin bei 46,02 € pro Jahr.

Juli 2025

Online-Zulassung ausgeweitet

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wurde weiter ausgebaut: An- und Ummeldung sowie Außerbetriebsetzung sind zunehmend vollständig online möglich, was Wege zur Zulassungsstelle spart — auch für Krafträder mit Saisonkennzeichen.

Mai 2026

Anstieg der Werkstatt- und Reifenkosten

Gestiegene Material- und Lohnkosten haben Wartung und Reifen verteuert. Die laufenden ganzjährigen Kosten sollten beim Gesamtbudget realistisch angesetzt werden — sie übersteigen bei vielen Maschinen die jährliche Kfz-Steuer um ein Vielfaches.

Häufige Fragen zu Motorradkosten

12 Antworten zu Steuer, Saison, Versicherung und Zulassung.

Wie wird die Kfz-Steuer für Motorräder berechnet?

Die Kraftradsteuer richtet sich allein nach dem Hubraum: 1,84 € je angefangene 25 cm³ (§9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG). Ein 800-cm³-Motorrad kostet also 32 × 1,84 € = 58,88 € pro Jahr. Anders als beim Pkw spielen weder CO₂-Ausstoß noch Antriebsart eine Rolle. Die Steuer wird vom Hauptzollamt erhoben und jährlich im Voraus abgebucht.

Welche Motorräder sind von der Kfz-Steuer befreit?

Steuerbefreit sind Krafträder mit höchstens 125 cm³ Hubraum und maximal 11 kW Leistung (§3 Nr. 5a KraftStG) — also klassische Leichtkrafträder der Klasse A1. Ebenfalls steuerfrei sind reine Elektro-Krafträder sowie Kleinkrafträder bis 50 cm³ (Mofa/Moped), die ohnehin nur ein Versicherungskennzeichen führen. Für diese Fahrzeuge entfällt die Kraftradsteuer vollständig.

Wie funktioniert das Saisonkennzeichen?

Mit einem Saisonkennzeichen (§9 Abs. 3 FZV) wird das Motorrad nur für einen festgelegten Zeitraum von 2 bis 11 Monaten zugelassen. Kfz-Steuer und Versicherung fallen nur anteilig für die Saisonmonate an. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr bewegt oder geparkt werden; es besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung gegen Diebstahl und Brand, wenn es auf privatem Grund abgestellt ist.

Welche Versicherungen braucht ein Motorrad?

Pflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung — sie deckt Schäden, die andere durch das Motorrad erleiden. Freiwillig sind Teilkasko (Diebstahl, Brand, Sturm, Wild, Glas) und Vollkasko (zusätzlich selbstverschuldete und Vandalismusschäden). Bei neuen oder finanzierten Maschinen lohnt die Vollkasko mit Selbstbeteiligung; bei älteren mit niedrigem Wert genügt meist die Teilkasko oder reine Haftpflicht.

Was bestimmt den Versicherungsbeitrag?

Den Beitrag steuern vor allem Typklasse (Schadenbilanz des Modells), Regionalklasse (Zulassungsbezirk) und Schadenfreiheitsklasse (unfallfreie Jahre). Hinzu kommen Selbstbeteiligung, jährliche Fahrleistung, Alter und Beruf des Fahrers, Stellplatz und ob weitere Fahrer zugelassen sind. Motorräder kennen oft keine eigene SF-Klassen-Staffel wie Pkw, sondern feste Beitragssätze oder eine vereinfachte Einstufung.

Lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Für reine Schönwetter-Fahrer fast immer. Wer das Motorrad nur von Frühling bis Herbst nutzt, spart bei einem 7-Monats-Kennzeichen rund 40 % der Steuer und des Versicherungsbeitrags. Nachteil: In der Ruhephase ist das Fahren verboten — auch eine einzelne Frühjahrsfahrt im März ist dann nicht versichert und nicht zulässig. Wer ganzjährig flexibel bleiben will, wählt die reguläre Zulassung.

Was kostet ein H-Kennzeichen für Oldtimer-Motorräder?

Für Krafträder mit H-Kennzeichen gilt eine pauschale Steuer von 46,02 € pro Jahr (§9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG), unabhängig vom Hubraum. Voraussetzung ist eine Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren und ein weitgehend originaler, erhaltungswürdiger Zustand, bestätigt durch ein Gutachten nach §23 StVZO. Spezielle Oldtimer-Tarife der Versicherer sind bei begrenzter Fahrleistung sehr günstig.

Wie spare ich bei der Motorradversicherung?

Den größten Hebel bietet der jährliche Anbietervergleich: Die Beiträge unterscheiden sich bei gleicher Leistung deutlich. Weitere Stellschrauben: Saisonkennzeichen statt Ganzjahres­zulassung, höhere Selbstbeteiligung in der Kasko, Wechsel von Voll- zu Teilkasko bei älteren Maschinen, Werkstattbindung, Übernahme der SF-Klasse aus dem Pkw-Vertrag (bei manchen Versicherern möglich) und garagierter Stellplatz.

Gilt mein Auto-Führerschein auch fürs Motorrad?

Mit der Schlüsselzahl B196 dürfen Inhaber eines mindestens fünf Jahre alten Auto-Führerscheins (Klasse B) nach einer Schulung 125-cm³-Leichtkrafträder (A1) in Deutschland fahren. Für größere Maschinen sind die Klassen A2 (bis 35 kW) bzw. A (unbeschränkt) erforderlich. Die Steuerbefreiung der 125er gilt unabhängig von der Führerscheinart, solange Hubraum und Leistung im Rahmen bleiben.

Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkasko?

Die Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildunfälle, Glasbruch und Kurzschluss. Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbstverschuldete Unfall- und Sturzschäden sowie Vandalismus. Vollkasko kostet deutlich mehr und lohnt vor allem bei neuen, hochwertigen oder finanzierten Motorrädern; bei älteren genügt meist die Teilkasko.

Muss ich das Motorrad ummelden, wenn ich umziehe?

Bei einem Umzug ändert sich gegebenenfalls die Regionalklasse, was den Versicherungsbeitrag beeinflusst. Die Anschrift ist der Zulassungsstelle und dem Versicherer zu melden; seit der großen FZV-Reform ist die Ummeldung bundesweit und teils online möglich. Das Kennzeichen kann bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in der Regel mitgenommen werden.

Wie wirkt sich die Stilllegung über Winter aus?

Wer kein Saisonkennzeichen hat, kann das Motorrad über Winter außer Betrieb setzen (Stilllegung). Dann entfallen Steuer und Versicherungsbeitrag tageweise. Die spätere Wiederzulassung verursacht jedoch erneut Gebühren bei der Zulassungsstelle. Für planbare Winterpausen ist das Saisonkennzeichen meist die bequemere und günstigere Lösung, weil die Wiederanmeldung automatisch erfolgt.

Ist dieser Rechner eine Steuer- oder Versicherungsberatung?

Nein. Der Rechner berechnet die Kraftradsteuer nach der gesetzlichen Hubraumformel und schätzt die Gesamtkosten anhand Ihrer Eingaben. Der tatsächliche Versicherungsbeitrag hängt von Typklasse, Regionalklasse, SF-Klasse und vielen weiteren Faktoren ab und wird vom Versicherer individuell kalkuliert. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das Hauptzollamt (Steuer) bzw. an Versicherer und Vergleichsportale.

Schlüsselbegriffe rund ums Motorrad

Kraftradsteuer (§9 KraftStG)
Hubraumabhängige Kfz-Steuer für Motorräder: 1,84 € je angefangene 25 cm³, unabhängig von CO₂ und Antriebsart.
Saisonkennzeichen (§9 Abs. 3 FZV)
Zulassung für 2–11 Monate. Steuer und Versicherung fallen nur anteilig an; außerhalb der Saison gilt Fahrverbot und beitragsfreie Ruheversicherung.
Typklasse
Einstufung des Modells anhand seiner Schadenbilanz. Je höher die Typklasse, desto teurer der Versicherungsbeitrag.
Regionalklasse
Einstufung des Zulassungsbezirks anhand der dortigen Schadenhäufigkeit — beeinflusst den Beitrag je nach Wohnort.
H-Kennzeichen
Oldtimer-Kennzeichen für Fahrzeuge ab 30 Jahren in erhaltungswürdigem Zustand. Pauschale Kraftradsteuer von 46,02 €/Jahr.
eVB-Nummer
Elektronische Versicherungsbestätigung — wird zur Zulassung des Motorrads benötigt und vom Versicherer ausgestellt.

Quellen und Paragraphen

Gesetzestexte und amtliche Quellen, auf denen die Steuer- und Kostenlogik beruht.

Zum Weiterlesen

Themen rund um Fahrzeugkosten und Mobilität.

Für Pkw gilt eine andere Steuersystematik — der Kfz-Steuer-Rechner berücksichtigt Hubraum und CO₂. Der SF-Klassen-Rechner zeigt, wie der Schadenfreiheitsrabatt den Versicherungsbeitrag beeinflusst.

Wer ein Fahrzeug finanziert, vergleicht Leasing und Autokredit. Für die Steuererklärung relevant ist die Pendlerpauschale — auch Motorradfahrten zur Arbeit zählen.

Die Privathaftpflicht ersetzt nicht die Kfz-Haftpflicht, gehört aber zur Grundabsicherung. Wertsachen wie Schutzkleidung sichert die Hausratversicherung bei Einbruch ab.

§

Methodik & Pflegezyklus

Wie die Kostenschätzung dieses Rechners zustandekommt

Die Kraftradsteuer wird exakt nach §9 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG berechnet (1,84 € je angefangene 25 cm³), inklusive der Steuerbefreiung bis 125 cm³/11 kW nach §3 Nr. 5a KraftStG. Versicherungsbeitrag und Wartung beruhen auf den Eingaben des Nutzers; beim Saisonkennzeichen werden Steuer und Versicherung anteilig nach §9 Abs. 3 FZV berücksichtigt. Der tatsächliche Versicherungsbeitrag wird vom Versicherer nach Typ-, Regional- und Schadenfreiheitsklasse individuell kalkuliert. Dies ist ein Berechnungswerkzeug zur Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Versicherungsberatung.

Quellen: §9 KraftStG · §3 Nr. 5a KraftStG · §9 FZV · Zoll · KBA · GDV-Typklassen 2026 Letzte fachliche Prüfung: 15. Mai 2026 Update-Zyklus: Jährlich zur Typklassen-Neueinstufung sowie bei Steueränderungen. Methodik-Übersicht →
Zum Rechner