§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG · 6 € / Tag · Stand 2026

Homeoffice-Pauschale-Rechner 2026

Wie viel bringt dir das Arbeiten von zu Hause steuerlich? Der Rechner ermittelt deine Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag, max. 1.260 €) und zeigt – wichtig! – ob sie zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) überhaupt Steuern spart.

§4 EStG

6 €/Tag · max 1.260 €

Stand 2026

inkl. Pauschbetrag-Check

Fachliche Prüfung am 3. Juni 2026. Werte nach §4 EStG; Steuerersparnis als grobe Schätzung. Keine Steuerberatung.

Live · 2026

Deine Homeoffice-Pauschale

900 €

150 Tage × 6 € · geschätzte Steuerersparnis 141 €

Pauschale

900 €

Werbungskosten gesamt

1.700 €

wirksam über Pauschbetrag

470 €

Steuerersparnis ≈

141 €

Wichtig: der Pauschbetrag · Die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) zählt zu den Werbungskosten. Das Finanzamt zieht ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab – die Homeoffice-Pauschale bringt also nur dann zusätzliche Ersparnis, wenn deine gesamten Werbungskosten diese Grenze übersteigen. Seit 2023 ist die Pauschale auch ohne separates Arbeitszimmer möglich.

Hinweis: Die Steuerersparnis ist eine grobe Schätzung über den Grenzsteuersatz. Maßgeblich ist deine individuelle Veranlagung. Keine Steuerberatung.

Was die Homeoffice-Pauschale ist

Die Homeoffice- oder Tagespauschale lässt dich für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag 6 € als Werbungskosten abziehen – ohne separates Arbeitszimmer, maximal 210 Tage (1.260 €) im Jahr. Entscheidend ist: Sie zählt zu den Werbungskosten, und das Finanzamt zieht ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Spürbar wird die Pauschale also erst, wenn deine gesamten Werbungskosten diese Grenze übersteigen.

Pro Homeoffice-Tag6 €
Maximale Tage210 Tage
Höchstbetrag / Jahr1.260 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Separates Arbeitszimmer nötig?nein (seit 2023)

Die Eckdaten 2026

Alle Grenzwerte der Homeoffice-Pauschale auf einen Blick.

GrößeWert
Pro Homeoffice-Tag6 €
Maximale Tage210 Tage
Höchstbetrag / Jahr1.260 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €
Separates Arbeitszimmer nötig?nein (seit 2023)

Stand 2026 · §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG. Die Pauschale gilt dauerhaft seit 2023.

In fünf Schritten

Von den Homeoffice-Tagen bis zur Eintragung in die Steuererklärung.

I

Homeoffice-Tage zählen

Notiere die Tage, an denen du überwiegend zu Hause gearbeitet hast (Kalender/Übersicht genügt).

II

Pauschale berechnen

6 € pro Tag, maximal 210 Tage = 1.260 €. Der Rechner deckelt automatisch.

III

Weitere Werbungskosten addieren

Fahrten, Arbeitsmittel, Fortbildung etc. dazuzählen – erst die Summe entscheidet.

IV

Mit Pauschbetrag vergleichen

Nur was über 1.230 € liegt, bringt zusätzliche Steuerersparnis.

V

In Anlage N eintragen

Homeoffice-Tage in der Steuererklärung angeben – das Finanzamt rechnet automatisch.

Drei Rechenbeispiele

Viel Homeoffice, wenig Homeoffice und der Deckelungsfall.

Beispiel A · Viel Homeoffice

über dem Pauschbetrag

200 Tage Homeoffice = 1.200 € Pauschale

Sachverhalt. Eine Angestellte arbeitet 200 Tage im Jahr von zu Hause und hat 800 € weitere Werbungskosten (Fahrten, Arbeitsmittel).

Regel. Pauschale = Tage × 6 €, gedeckelt bei 1.260 €

Ergebnis. Pauschale: 200 × 6 € = 1.200 €. Zusammen mit 800 € weiteren Werbungskosten = 2.000 €. Das liegt 770 € über dem Pauschbetrag (1.230 €) – nur dieser Teil bringt zusätzliche Steuerersparnis (bei 30 % Grenzsteuersatz rund 231 €).

Beispiel B · Wenig Homeoffice

unter dem Pauschbetrag

40 Tage = 240 € – bringt steuerlich nichts extra

Sachverhalt. Ein Angestellter war nur 40 Tage im Homeoffice und hat sonst kaum Werbungskosten (200 €).

Regel. erst über 1.230 € wirkt jeder zusätzliche Euro

Ergebnis. 240 € Pauschale + 200 € = 440 €. Das liegt unter dem Pauschbetrag von 1.230 €, den das Finanzamt ohnehin abzieht. Die Homeoffice-Pauschale bringt hier also keine zusätzliche Ersparnis – erst ab insgesamt mehr als 1.230 € Werbungskosten lohnt das Eintragen.

Beispiel C · Deckelung

mehr als 210 Tage

230 Tage – trotzdem nur 1.260 €

Sachverhalt. Jemand arbeitet an 230 Tagen im Homeoffice.

Regel. maximal 210 Tage anrechenbar

Ergebnis. Auch bei 230 Tagen sind nur 210 Tage × 6 € = 1.260 € ansetzbar – das ist der gesetzliche Höchstbetrag. Mehr geht über die Tagespauschale nicht.

Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale

7 Antworten zu Höhe, Pauschbetrag und Eintragung.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?

Sie beträgt 6 € pro Homeoffice-Tag und ist auf 210 Tage = 1.260 € im Jahr begrenzt (§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Diese Regelung gilt dauerhaft seit 2023 – ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich.

Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?

Nein. Seit 2023 gibt es die Tagespauschale unabhängig von einem abgetrennten Arbeitszimmer. Du kannst sie auch geltend machen, wenn du am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeitest. Wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat, kann alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen.

Warum bringt die Pauschale manchmal keine Steuerersparnis?

Weil das Finanzamt ohnehin automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € als Werbungskosten abzieht. Die Homeoffice-Pauschale wirkt nur, soweit deine gesamten Werbungskosten (Pauschale + Fahrten + Arbeitsmittel + …) diese Grenze übersteigen. Bleibst du darunter, ändert sich nichts.

Kann ich Homeoffice-Pauschale UND Pendlerpauschale am selben Tag?

Grundsätzlich nicht für denselben Tag: An einem reinen Homeoffice-Tag gibt es die 6 €, an einem Tag mit Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte die Pendlerpauschale. Eine Ausnahme gibt es, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht – dann sind teils beide möglich. Im Zweifel die Steuerberatung fragen.

Zählen auch einzelne Stunden im Homeoffice?

Die Pauschale gilt für Tage, an denen die Tätigkeit überwiegend zu Hause ausgeübt wurde. Seit 2023 reicht es, wenn der Arbeitstag ganz oder überwiegend in der häuslichen Wohnung stattgefunden hat. Reine Halbtage mit Büro-Anwesenheit zählen in der Regel nicht.

Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale ein?

In der Einkommensteuererklärung in der Anlage N bei den Werbungskosten. Du gibst die Zahl der Homeoffice-Tage an; das Finanzamt rechnet 6 € pro Tag (max. 1.260 €). Einen Nachweis solltest du grob führen können (z. B. Kalender), eine Pflicht zur Vorlage besteht meist nicht.

Gilt die Pauschale auch für Selbstständige?

Ja. Selbstständige können die Tagespauschale analog als Betriebsausgabe ansetzen – ebenfalls 6 € pro überwiegend zu Hause gearbeitetem Tag, max. 1.260 € im Jahr.

Schlüsselbegriffe

Tagespauschale
6 € für jeden überwiegend zu Hause gearbeiteten Tag (§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG).
Höchstbetrag
1.260 € im Jahr (= 210 Tage × 6 €).
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
1.230 €, die das Finanzamt automatisch als Werbungskosten abzieht.
Werbungskosten
Beruflich veranlasste Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern.
Häusliches Arbeitszimmer
Abgetrennter Raum – Alternative mit tatsächlichen Kosten statt Pauschale.

Zum Weiterlesen

Rechner rund um Werbungskosten und Steuer.

Fahrtkosten zur Arbeit deckt die Pendlerpauschale ab, die Jahressteuer der Einkommensteuer-Rechner. Was netto bleibt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Auf Dienstreisen greift die Verpflegungspauschale; die Lohnsteuer berechnet der Lohnsteuer-Rechner.

§

Methodik

Wie dieser Rechner arbeitet

Der Rechner multipliziert die Homeoffice-Tage mit 6 € und deckelt bei 210 Tagen (1.260 €). Anschließend addiert er weitere Werbungskosten und prüft, welcher Teil über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) liegt – nur dieser bringt zusätzliche Steuerersparnis, die über den Grenzsteuersatz grob geschätzt wird. Werte nach §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, Stand 2026. Dies ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.

Quellen: § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG · § 9a EStG (Pauschbetrag) · BMF Letzte fachliche Prüfung: 3. Juni 2026 Update-Zyklus: jährlich. Methodik-Übersicht →
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