§§ 15, 16 BEEG · bis 36 Monate · Stand 2026

Elternzeit-Rechner 2026

Wann beginnt und endet deine Elternzeit, und bis wann musst du sie anmelden? Der Planer ermittelt aus Geburtsdatum, Beginn und Wunschdauer das Ende, die 7-Wochen-Anmeldefrist sowie deinen Rahmen bis zum 3. und 8. Geburtstag – bis zu 36 Monate pro Elternteil und Kind.

§§ 15, 16 BEEG

bis 36 Monate

Stand 2026

inkl. Übertragung

Fachliche Prüfung am 3. Juni 2026. Fristen und Daten nach BEEG; Ergebnis als Planungshilfe. Keine Rechtsberatung.

Live · 2026

Deine Elternzeit endet am

15.03.2027

12 Monate ab dem 15.03.2026 · 24 Monate verbleiben (max. 36)

3. Geburtstag

15.01.2029

Anmeldung bis

25.01.2026

übertragbar (Monate)

24

Rest (Monate)

24

Wichtig: die 7-Wochen-Frist · Den Elternzeit-Antrag musst du spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden (bei Beginn bis zum 3. Geburtstag) – hier also bis zum 25.01.2026. Insgesamt stehen dir bis zu 36 Monate pro Elternteil und Kind zu, aufteilbar in bis zu 3 Zeitabschnitte. Bis zu 24 Monate kannst du gesetzlich auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen. Das Elterngeld (die Geldleistung) berechnest du separat über den Elterngeld-Rechner.

Hinweis: Der Planer rechnet mit dem Kalender (3./8. Geburtstag, Ende, 7-Wochen-Frist). Maßgeblich sind die gesetzlichen Fristen und dein individueller Fall. Keine Rechtsberatung.

Was Elternzeit ist

Die Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des eigenen Kindes (§ 15 BEEG). Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate pro Kind – grundsätzlich bis zum 3. Geburtstag. Anmelden musst du sie spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber. Bis zu 24 Monate lassen sich gesetzlich auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen. Wichtig: Elternzeit (Freistellung) und Elterngeld (Geldleistung) sind zwei getrennte Ansprüche.

Höchstdauer pro Elternteil/Kind36 Monate
Grundsätzlich bis3. Geburtstag
Übertragbar (3.–8. Geburtstag)bis 24 Monate
Anmeldefrist (bis 3. Geburtstag)7 Wochen vorher
Anmeldefrist (ab 3. Geburtstag)13 Wochen vorher
Aufteilbar inbis zu 3 Abschnitte

Die Eckdaten 2026

Alle Fristen und Grenzwerte der Elternzeit auf einen Blick.

GrößeWert
Höchstdauer pro Elternteil/Kind36 Monate
Grundsätzlich bis3. Geburtstag
Übertragbar (3.–8. Geburtstag)bis 24 Monate
Anmeldefrist (bis 3. Geburtstag)7 Wochen vorher
Anmeldefrist (ab 3. Geburtstag)13 Wochen vorher
Aufteilbar inbis zu 3 Abschnitte

Stand 2026 · §§ 15, 16 BEEG. Übertragung von bis zu 24 Monaten gesetzlich ohne Arbeitgeber-Zustimmung.

In fünf Schritten

Vom Geburtsdatum bis zur verbindlichen Anmeldung beim Arbeitgeber.

I

Geburtsdatum eintragen

Der Rechner ermittelt daraus den 3. und 8. Geburtstag als Rahmen für deinen Anspruch.

II

Beginn festlegen

Wähle das gewünschte Startdatum deiner Elternzeit (typisch direkt nach Mutterschutz).

III

Dauer wählen

Ein bis 36 Monate – der Rechner zeigt das Ende und die verbleibenden Monate.

IV

Anmeldefrist prüfen

Spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.

V

Antrag stellen

Verbindliche Erklärung mit Beginn und Dauer einreichen – ab dann gilt der Kündigungsschutz.

Drei Rechenbeispiele

Klassische Elternzeit, Übertragung und Aufteilung in Abschnitte.

Beispiel A · Klassisch

12 Monate ab Geburt

12 Monate Elternzeit – 24 bleiben übrig

Sachverhalt. Ein Elternteil meldet ab dem 15.03.2026 (Kind geboren am 15.01.2026) zwölf Monate Elternzeit an.

Regel. Ende = Beginn + 12 Monate; Anmeldung 7 Wochen vorher

Ergebnis. Die Elternzeit endet am 15.03.2027. Angemeldet werden muss spätestens am 25.01.2026 (49 Tage / 7 Wochen vor Beginn). Es verbleiben 24 von 36 Monaten, die später genutzt werden können.

Beispiel B · Übertragung

Teil nach dem 3. Geburtstag

Bis zu 24 Monate auf später schieben

Sachverhalt. Eltern nehmen zunächst 12 Monate direkt nach der Geburt und möchten weitere Monate für die Einschulung aufsparen.

Regel. bis 24 Monate zwischen 3. und 8. Geburtstag

Ergebnis. Bis zu 24 Monate der Elternzeit lassen sich gesetzlich auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag übertragen – seit der Reform ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Für diesen späteren Abschnitt gilt die längere Anmeldefrist von 13 Wochen.

Beispiel C · Aufteilung

drei Zeitabschnitte

Elternzeit in 3 Blöcke teilen

Sachverhalt. Ein Elternteil will Elternzeit flexibel über mehrere Jahre verteilen.

Regel. maximal 3 Zeitabschnitte je Elternteil

Ergebnis. Die 36 Monate dürfen in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden (§ 16 BEEG). Jeder Abschnitt muss fristgerecht angemeldet werden. Mehr als drei Blöcke sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Häufige Fragen zur Elternzeit

7 Antworten zu Dauer, Fristen, Aufteilung und Kündigungsschutz.

Wie lange dauert die Elternzeit maximal?

Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 36 Monate Elternzeit pro Kind (§ 15 BEEG). Sie liegt grundsätzlich im Zeitraum bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Beide Elternteile können Elternzeit nehmen – auch gleichzeitig.

Bis wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Für Elternzeit, die bis zum 3. Geburtstag beginnt, gilt eine Anmeldefrist von 7 Wochen vor Beginn. Für Abschnitte, die ab dem 3. Geburtstag liegen, sind es 13 Wochen. Die Anmeldung muss schriftlich beim Arbeitgeber erfolgen.

Kann ich die Elternzeit aufteilen?

Ja. Die Elternzeit kann je Elternteil in bis zu 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden (§ 16 BEEG). Eine Aufteilung in mehr als drei Blöcke ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Was bedeutet die Übertragung auf den 3.–8. Geburtstag?

Bis zu 24 Monate der Elternzeit dürfen auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden – etwa für die Einschulung. Seit der Reform ist dafür keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr nötig; der Anspruch ist gesetzlich übertragbar.

Wie verhält sich die Elternzeit zum Elterngeld?

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge: Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit (Arbeitsrecht, BEEG), Elterngeld die staatliche Geldleistung als Lohnersatz. Die Höhe des Elterngeldes berechnest du separate über den Elterngeld-Rechner.

Habe ich während der Elternzeit Kündigungsschutz?

Ja. Ab der Anmeldung – frühestens 8 Wochen vor Beginn – und während der gesamten Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz (§ 18 BEEG). Der Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen mit behördlicher Zustimmung kündigen.

Kann ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?

Ja. Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden erlaubt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Anspruch auf Elternzeit-Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber. Den Verdienst dabei schätzt der Teilzeit-Rechner.

Schlüsselbegriffe

Elternzeit
Unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Kinderbetreuung nach § 15 BEEG.
BEEG
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – rechtliche Grundlage für Elternzeit und Elterngeld.
Anmeldefrist
7 Wochen (bis 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen (ab 3. Geburtstag) vor Beginn.
Übertragung
Bis zu 24 Monate Elternzeit lassen sich auf den Zeitraum 3.–8. Geburtstag verschieben.
Kündigungsschutz
Besonderer Schutz vor Kündigung während der Elternzeit nach § 18 BEEG.

Zum Weiterlesen

Rechner rund um Familie, Geburt und Beruf.

Die Geldleistung während der Auszeit schätzt der Elterngeld-Rechner, die Schutzfristen vor und nach der Geburt der Mutterschutz-Rechner. Was der Staat monatlich zahlt, zeigt der Kindergeld-Rechner.

Betreuungskosten lassen sich teils absetzen – siehe Kinderbetreuungskosten-Rechner. Was nach Steuern bleibt, berechnet der Brutto-Netto-Rechner; bei reduzierten Stunden hilft der Teilzeit-Rechner.

§

Methodik

Wie dieser Rechner arbeitet

Der Planer rechnet rein mit dem Kalender: Aus dem Geburtsdatum ergeben sich der 3. und 8. Geburtstag (= Rahmen des Anspruchs), aus Beginn plus Wunschdauer das Ende der Elternzeit. Die Anmeldefrist setzt er auf 7 Wochen (49 Tage) vor Beginn an und zeigt die bis zu 24 übertragbaren sowie die verbleibenden Monate (max. 36). Fristen und Werte nach §§ 15, 16 BEEG, Stand 2026. Dies ist eine Planungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen: § 15 BEEG · § 16 BEEG · § 18 BEEG (Kündigungsschutz) Letzte fachliche Prüfung: 3. Juni 2026 Update-Zyklus: jährlich. Methodik-Übersicht →
Zum Rechner